Ich war am Wochenende im „König der Löwen“ (Musicaltheater) - und da wurde vor Beginn der Vorstellung eine Lautsprecheransage gemacht, dass Filmen und Fotografieren verboten ist.
Fand ich doof, denn ich hätte gern wenigstens ein kleines Erinnerungsfoto geschossen.
Was für eine Strafe in welcher Höhe würde jemanden eigentlich erwarten, wenn er/sie bei so einem einzelnen privaten Foto erwischt werden würde???
nicht juristisch
aber als Theaterbesucher gesprochen:
War im Sommer in Verona in Aida (Freiluft, römisches
Theater). Genau wie in den meisten Theatern:
Photographieren mit Blitzlicht verboten.
Und trotzdem, jedesmal wenn ein neues Bühnenbild
entstand, gab es ein wahres Blitzgewitter.
Es ist unheimlich nervig, stört die Darbietung.
Die Bilder waren mit ziemlicher Sicherheit von
ziemlich bescheidener Qualität, mit anderen
Worten die Vorstellung wurde umsonst gestört.
Gib mal bei Google „König der Löwen“ mit oder
ohne Hamburg ein. Da wirst du mit - teilweise
wirklich guten - Photographien zugeschmissen.
Ich nehme mir meine Aida-Bilder fürs Photoalbum
übrigens vom Netz.
Gruß
Elke
PS: noch eine Antwort als Theatermacher :
Praktisch kann man eigentlich nicht mehr,
als darum bitten, schließlich will man das Publikum
halten und jede aktive Aktion gegen die Blitzer
würde noch mehr stören.
Aber wenn ich könnte, wie ich wollte, würde ich
es bei einer Aufführung, mit der ich zutun hätte,
so halten, dass Knipser rausfliegen. Oder vorher
Kameras einkassieren (Garderobe).
Hallo,
ja ich stimme Dir zu, dass das stört.
Ich allerdings würde dann als Veranstalter anders reagieren als mit strikten Verboten - nämlich mit der ergänzenden Ansage, dass das gemeinsame Schlussbild (beim Applaus) gern fotografiert werden darf. Wär mir sehr recht gewesen, stört wohl kaum - und erzeugt eine ganz andre Stimmung als solche rundum-Verbote.
Aber das war ja gar nicht meine Frage, ich wollte nur wissen, ob Zuwiderhandelnde tatsächlich bestraft werden können und wenn ja wie.
Hebre
und erzeugt eine ganz andre Stimmung als solche
rundum-Verbote.
Nur verhindert eine solche Aussage kaum ein Blitzlicht,
weil die Leute, die sowieso photographieren, nicht nur
ein Bild vom letzten „curtain call“ haben wollen, sondern
Szenenbilder.
Aber das war ja gar nicht meine Frage, ich wollte nur wissen,
ob Zuwiderhandelnde tatsächlich bestraft werden können und
wenn ja wie.
IANAL - hab ich doch beantwortet: wie will man das
praktisch machen?
genervt hat mich so etwas auch schon. Eigentlich noch mehr die Camcorder mit ihrem Minibildschirm, die ununterbrochen hell aufleuchten.
Könnte mir höchstens vorstellen, dass die Veranstalter da von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Störer rausschmeißen können. Da es aber so viele sind, dass die Vorstellung dann erst recht platzen könnte, verzichten sie wohl auf derlei Maßnahmen.
Hi!
Der Veranstalter kann nur vom Hausrecht gebrauch machen und den „Rechtsbrecher“ rausschmeissen. Weitere Strafen nur wenn Du sie beim Kauf der Karte ausdrücklich akzeptiert hast. Kleingedruckt hinten auf der Karte reicht nicht- man muss Duich ausdrücklich auf Scadenersatzansprüche hingewiesen haben oder diese SUPERdeutlich an der Kasse oder auf der Karte (vorno) vermerkt haben. Selbst dann würden die Probleme bei der Durchsetzung haben, da Du nichts mit Unterschrift anerkannt hast.
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