Wie hoch darf Inkassogebühr sein?

Telefonkunde A hat angeblich über einen anderen Anbieter telefoniert, was nicht stimmt, er aber nicht beweisen kann (wie immer).
Nun will der Anbieter 4,76 € Telefonkosten, da diese nicht mit der regulären Rechnung an…gezahlt wurden. Mittlerweile hat Anbieter ein Inkassounternehmer beauftragt und der verlangt nun insgesamt 86 und ein paar zerquetschte für den Ursprungsbetrag von 4,76 €.

Dem Unternehmen wurde bereits mitgeteilt, dass die Kosten in dieser Höhe nicht bezahlt werden und dies an Wucher grenzt, interessiert aber nicht, jetzt kam Post vom Anwalt, nochmal + 50,00 €.

Wie hoch dürfen Inkassegebühren sein und wie berechnen sich diese?
Muss der geforderte Betrag inkl. Gebühren, also 86,00 - 50,00 für 4,76 € gezahlt werden?

Danke.

Inkassobüros dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Da es für Inkassounternehmen keine Gebühren- oder Kostenordnung gibt, haben Gerichte entschieden, daß sich die Inkassohonorare an der Tabelle für außergerichtliche Leistungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientieren müssen.

Tja, und wo kann man die Höhe erfahren?

Hi,
die Höhe richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-VV, http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html - mit Gebührensatztabelle am Ende). In der Gebührentabelle steht die Gebühr (im vorliegenden Fall 25,-), im VV die Faktoren, mit denen die Gebühr zu multiplizieren ist.
Welche Faktoren genau die Inkassobüros normalerweise nehmen, kann ich nicht sagen - habe mal gehört, dass 1,5 für das erste Schreiben und 0,3 für jedes weitere genommen werden. Vielleicht kann da jemand anders weiterhelfen?

Wenn Kunde A tatsächlich nicht beweisen kann, nicht über den Anbieter telefoniert zu haben, würde ich wegen € 4,76 keinen Prozess riskieren, um womöglich am Ende zusätzlich noch die Gerichtsgebühren bezahlen zu müssen. Sondern: Ärgern und zahlen.

Inkassogebühren sind manchmal sehr hoch im Verhältnis zur eigentlichen Forderung, aber in der Regel (solange es sich nicht um ein zwielichtiges Büro handelt) absolut rechtmäßig.

Grüße,
jp

Hi,

aber in der Regel (solange es sich
nicht um ein zwielichtiges Büro handelt) absolut rechtmäßig.

was lässt dich zu diesem Schluß kommen und wie kann man ein „zwielichtiges Büro“ von einem lauteren unterscheiden? „Mafioso-Schläger“ heißt wohl keines, auch Verbrecher nennen sich doch eher „Deutsches Zentralinstitut für Rechnungsabwicklung“…

Grüße,
J~

aber in der Regel (solange es sich
nicht um ein zwielichtiges Büro handelt) absolut rechtmäßig.

was lässt dich zu diesem Schluß kommen und wie kann man ein
„zwielichtiges Büro“ von einem lauteren unterscheiden?
„Mafioso-Schläger“ heißt wohl keines, auch Verbrecher nennen
sich doch eher „Deutsches Zentralinstitut für
Rechnungsabwicklung“…

Grüße,
J~

Hallo J,
hast Recht, da hätte ich vielleicht noch etwas mehr zu sagen sollen…

Mit „zwielichtig“ meinte ich ein solches Büro, das die benötigte behördliche Zulassung nicht hat (Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz). Diese bekommt das Inkassounternehmen vom Präsidenten des Landgerichts oder des Amtsgerichts, in dessen Bezirk es seinen Sitz hat. Diese Zulassung wird auch laufend überwacht. Firmen wie „Moskau Inkasso“ o.ä. haben i.d.R. schon gar keine Zulassung (so heißen wirklich einige!).
Seriöse Inkassobüros sind außerdem im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (http://www.bdiu.de) organisiert (MÜSSEN jedoch nicht Mitglied sein).
Wenn man eine Mahnung von einem IB bekommt, sollte man also zuallererst prüfen, ob es sich um ein zugelassenes handelt.

Wenn der Schuldner eine Rechnung nicht zahlt, die er eigentlich hätte zahlen müssen, kommt er in Verzug (§ 286 BGB). Dies entweder 30 Tage nach Rechnungszugang, wenn er darauf auf diese Folge hingewiesen ist oder spätestens mit der ersten Mahnung.

Es ist durch zahlreiche Gerichtsurteile festgestellt, dass der Gläubiger sich eines Rechtsanwalts oder eben eines Inkassounternehmens bedienen darf, um das Geld vom in Verzug geratenen Schuldners „einzutreiben“. Deswegen werden Inkassogebühren bis zur Höhe der Rechtsanwaltsvergütungssätze i.d.R. als berechtigt betrachtet.
Das ist natürlich trotzdem teuer und deswegen entstehen diese großen Differenzen zwischen eigentlicher Forderung und den Mahngebühren.

Wenn ich dagegen weiß und beweisen kann , dass ich eine Forderung NICHT schulde, zahle ich sie eben nicht (und auch die Mahngebühren nicht), sondern warte auf das Gerichtsverfahren, gewinne und muss damit auch im Ergebnis nichts zahlen.
Schon klar: „…weiß und beweisen kann…“ - aber so ist unser Rechtssystem nun mal aufgebaut… :wink:

Grüße,
jp

Hi,

Mit „zwielichtig“ meinte ich ein solches Büro, das die
benötigte behördliche Zulassung nicht hat (Art. 1 § 1 Nr. 5
Rechtsberatungsgesetz).

ahja, danke dafür. Gibt’s davon eine Liste online, so dass man das überprüfen kann? Grade Geldeintreiber sind ja wortgewandt. Statt „behördliche Zulassung“ steht dann vielleicht „Amtsgerichtlich zugelassen“, dass kann der Laie dann nicht unterscheiden (ist ja auch der Sinn…).

Seriöse Inkassobüros sind außerdem im Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen e.V. (http://www.bdiu.de) organisiert
(MÜSSEN jedoch nicht Mitglied sein).

Hmm, das lässt also keinen definitiven Rückschluß zu? Wenn ich dann MEIN Büro nicht finde kann, muss es aber nicht zwielichtig sein…

Wenn man eine Mahnung von einem IB bekommt, sollte man also
zuallererst prüfen, ob es sich um ein zugelassenes handelt.

Und dann? Sorry, vielleicht etwas naiv, aber für mich als Nichtjuristen stellt sich dann immer die Frage der Folgehandlung. Ein Problem, das ich mit Juristen fast immer habe. Man bekommt NIE eine Alternative an die Hand. Mal ein Beispiel zu Verdeutlichung:
_Kunde: Was soll ich tun?
Jurist: Tun sie A.
(K macht A, führt aber nicht zum Erfolg, K geht nochmal zu J)
Kunde: Was soll ich tun?
Jurist: Tun sie B.
(K macht B, führt aber nicht zum Erfolg, K geht nochmal zu J)

Kunde: Internet geht nicht!
Ingenieur: Versuch mal A, dann B. Wenn beides nicht hilft mach erst D, dann C. Wenn das nicht geht entferne A und C und versuche E. Wenn das nicht geht komm wieder.
(Kunde nie wieder gesehen)_
Sorry für den kleinen Exkurs :wink:
Zurück zum Problem:
A: Büro ist nicht zugelassen: zahlen oder nicht?
B: Büro ist zugelassen, aber die Forderung nicht bzw nicht vollständig bzw der Zahlungsverzug liegt am Gläubiger, dieser ist aber gar nicht ansprechbar bzw nur über eine kostenpflichtige Hotline bzw das IB weiß von dem Vertrag/Abmachung zwischen Firma und Kunde nichts und das interessiert es auch nicht. Zahlen oder nicht?

Wenn der Schuldner eine Rechnung nicht zahlt, die er
eigentlich hätte zahlen müssen, kommt er in Verzug (§ 286
BGB).

Da gehts schon los. Woher weiß man das genau wenn über die Vertragsausführung Zweifel bestehen (z.B. Einwahlkosten)?

Es ist durch zahlreiche Gerichtsurteile festgestellt, dass der
Gläubiger sich eines Rechtsanwalts oder eben eines
Inkassounternehmens
bedienen darf, um das Geld vom in
Verzug geratenen Schuldners „einzutreiben“.

Und sich dann über wie steht es mit dem Zahlungsverhalten in unserem Land? Der BDIU stellt seit Jahren eine permanente Verschlechterung fest. wundern(1).

Deswegen werden
Inkassogebühren bis zur Höhe der Rechtsanwaltsvergütungssätze
i.d.R. als berechtigt betrachtet.

Die dann aber auch vom IB eingeklagt werden müssen, oder? (z.B. bei beglichener Forderung)

Wenn ich dagegen weiß und beweisen kann , dass ich eine
Forderung NICHT schulde, zahle ich sie eben nicht (und auch
die Mahngebühren nicht), sondern warte auf das
Gerichtsverfahren, gewinne und muss damit auch im Ergebnis
nichts zahlen.

Außer vielleicht 500h Lebenszeit. Das Wissen darüber öffnet den IB ja grade Tür und Tor zu dem ungerechtfertigt gefordertem Geld.

Vielen Dank und Grüße,
J~

(1) http://www.bdiu.de/

1 „Gefällt mir“

Hallo,

macht mich jetzt nicht wirklich schlau.
Habe dort nachgelesen und bis 300 € Gegenstandswert würden 25,00 € Gebühren anfallen.
Im vorliegenden Fall sind es aber 47,00 € Inkassokosten + 18,00 € Auslagenpauschale + 0,16 € Zinsen + 8,00 € Gläubigerkosten + Schuldbetrug 4,76 € = 77,85 €.
Und 47 + 18 = 65 €, wenn ein RA nur 25,00 nehmen darf, kann es doch nicht sein, dass ein Inkassobüro mehr als das doppelte berechnet.

Habe mal nachgelesen: „als Inkassogesellschaft von dem Präsidenten des Landgerichts zugelassen“ - kann ich ja nun glauben oder nicht.

Sind die Gebühren nun ok oder nicht?
Danke.

Hi!

Gibt’s davon eine Liste online, so dass man
das überprüfen kann?

Weiß ich leider nicht… Vielleicht einfach mal beim Landgericht anrufen.

Seriöse Inkassobüros sind außerdem im Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen e.V. (http://www.bdiu.de) organisiert
(MÜSSEN jedoch nicht Mitglied sein).

Hmm, das lässt also keinen definitiven Rückschluß zu?

Nein, das lässt keinen definitiven Rückschluss zu.

Wenn man eine Mahnung von einem IB bekommt, sollte man also
zuallererst prüfen, ob es sich um ein zugelassenes handelt.

Und dann? Sorry, vielleicht etwas naiv, aber für mich als
Nichtjuristen stellt sich dann immer die Frage der
Folgehandlung. (…)

Sorry, aber Du hattest nur danach gefragt, wie man ein „zwielichtiges Büro von einem lauteren unterscheiden“ kann.

Zurück zum Problem:

Genau.

A: Büro ist nicht zugelassen: zahlen oder nicht?

Wenn das Büro nicht zugelassen ist, würde ich die Inkassogebühren nicht zahlen. Dann hätte der Gläubiger sozusagen auch Hinz und Kunz beauftragen können, und Hinz und Kunz dürfen nun mal keine Inkassogebühren erheben (Rechtsberatungsgesetz).
Die eigentliche Hauptforderung dann direkt an den Gläubiger zahlen, wenn sie besteht.
Wenn aber ein Schreiben vom Anwalt kommt, sind dessen Gebühren zu zahlen. (Natürlich nur, wenn die Forderung tatsächlich besteht.)

B: Büro ist zugelassen, aber die Forderung nicht bzw nicht
vollständig bzw der Zahlungsverzug liegt am Gläubiger, dieser
ist aber gar nicht ansprechbar bzw nur über eine
kostenpflichtige Hotline bzw das IB weiß von dem
Vertrag/Abmachung zwischen Firma und Kunde nichts und das
interessiert es auch nicht. Zahlen oder nicht?

*IANAL*, aber ich würde auf jeden Fall versuchen, mit dem Gläubiger zu sprechen. Wenn der jetzt nur eine kostenpfl. Hotline hat - leider Pech. Wusste man ja vor Vertragsabschluss. Dass ein Telekomm.-Unternehmen gar nicht erreichbar ist, glaube ich nicht.
Das IB interessiert i.d.R. gar nichts. Das bekommt vom Gläubiger nur mitgeteilt, dass der Schuldner nicht gezahlt hat, obwohl er hätte müssen.

Ich würde mich auch mit dem IB in Verbindung setzen und denen mitteilen, dass die eigentliche Forderung umstritten ist und man mit dem Gläubiger verhandelt.

Wenn die Forderung nur zum Teil anerkannt wird, würde ich diesen Teil zzgl. Zinsen schonmal zahlen.

Die ganze Sache auf jeden Fall schleunigst erledigen, damit es nicht noch teurer wird und damit alle Seiten sehen, dass man sich um Erledigung bemüht.

Wenn der Schuldner eine Rechnung nicht zahlt, die er
eigentlich hätte zahlen müssen, kommt er in Verzug (§ 286
BGB).

Da gehts schon los. Woher weiß man das genau wenn über die
Vertragsausführung Zweifel bestehen (z.B. Einwahlkosten)?

Verstehe ich jetzt nicht genau, vielleicht kannst Du dazu noch was schreiben. Welche Zweifel bestehen? Normalerweise ist bei Vertragsabschluss klar oder hätte einem klar sein müssen, was man als Kunde zu zahlen hat.

Es ist durch zahlreiche Gerichtsurteile festgestellt, dass der
Gläubiger sich eines Rechtsanwalts oder eben eines
Inkassounternehmens
bedienen darf, um das Geld vom in
Verzug geratenen Schuldners „einzutreiben“.

Und sich dann über wie steht es mit dem Zahlungsverhalten
in unserem Land? Der BDIU stellt seit Jahren eine permanente
Verschlechterung fest.
wundern(1).

Das Problem ist tatsächlich, dass viele, viele, sehr viele Menschen in Deutschland munter Verträge abschließen und hinterher nicht zahlen. Ich meine natürlich nicht die Leute, die betrogen und hinters Licht geführt werden, oder die, die aus verschiedenen Gründen kein Geld mehr haben. Aber eine Vielzahl von Betrieben steht dauernd kurz vor der Insolvenz oder auch dahinter, weil Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen.
Der Normalfall sollte ja außerdem wohl sein, dass es zur Einschaltung gar nicht erst zu kommen braucht.

Deswegen werden
Inkassogebühren bis zur Höhe der Rechtsanwaltsvergütungssätze
i.d.R. als berechtigt betrachtet.

Die dann aber auch vom IB eingeklagt werden müssen, oder?
(z.B. bei beglichener Forderung)

Das sind Kosten, die dem Gläubiger entstehen, denn i.d.R. handelt das IB nur aufgrund einer Vollmacht des Gläubigers und berechnet ihm die Kosten. Der Gläubiger klagt sie dann als „Verzugsschaden“ (§§ 280, 286 BGB) mit ein.

Wenn ich dagegen weiß und beweisen kann , dass ich eine
Forderung NICHT schulde, zahle ich sie eben nicht (und auch
die Mahngebühren nicht), sondern warte auf das
Gerichtsverfahren, gewinne und muss damit auch im Ergebnis
nichts zahlen.

Außer vielleicht 500h Lebenszeit. Das Wissen darüber öffnet
den IB ja grade Tür und Tor zu dem ungerechtfertigt
gefordertem Geld.

Wie gesagt: so funktioniert ein Rechtssystem nun mal. Und ungerechtfertigt gefordert werden die Gebühren auch nicht.

Grüße,
jp

N’abend junglepete,

danke für deine ausführliche Antwort.

Sorry, aber Du hattest nur danach gefragt, wie man ein
„zwielichtiges Büro von einem lauteren unterscheiden“ kann.

Okey, okey :smile:

Wenn aber ein Schreiben vom Anwalt kommt, sind dessen Gebühren
zu zahlen.

Also ein Schreiben vom Anwalt habe ich noch nie bekommen. Das ist ja meist Handarbeit und erfordert Seitens der Gläubiger eine Hohe Investition. Inkassobüros sind bestimmt komplett durchEDVisiert. Wenn man da bei einem Einsatz vom €2.- inkl. Porto €50.- Rechnung stellen darf machen die einen guten Schnitt.

*IANAL*, aber ich würde auf jeden Fall versuchen, mit dem
Gläubiger zu sprechen. Wenn der jetzt nur eine kostenpfl.
Hotline hat - leider Pech. Wusste man ja vor
Vertragsabschluss. Dass ein Telekomm.-Unternehmen gar
nicht
erreichbar ist, glaube ich nicht.

Worauf bezieht sich dieser Glaube? :wink: IMHO kann man ganz viele Firmen heute nicht mehr erreichen, nicht nur im Telekom-Sektor. Es nützt ja nichts mit einem Auslieferungslager zu sprechen, man braucht schon jemanden der Entscheidungen treffen darf an der Leitung.

Ich würde mich auch mit dem IB in Verbindung setzen und denen
mitteilen, dass die eigentliche Forderung umstritten ist und
man mit dem Gläubiger verhandelt.

Okay, genau hier liegt mein Problem. Ich würde das nämlich auch so machen; mit dem Gläubiger reden warum er denn denkt, dass ich ihm was schulde. Stattdessen bekommt man heutzutage von „irgendeiner“ Fremdfirma/Inkassobüro von dem man noch nie was gehört hat Forderungsbriefe die so aussehen, als ob sie von einem Gericht kämen in einem unverschämten Ton und mit Androhung von „üblen“ Folgen (Pfändung, Wasweißich). Und das für Forderungen in Höhe von €2,70.
Ich bin selbst einmal „Opfer“ solch eines Vorgangs geworden. Telekomunternehmen. Die Story ging auch durch heise.de/c’t usw. Irgendwelche Inkassobüros versuchten und versuchen noch immer (ca.4-5Jahre später) Telefonkosten einzutreiben die durch ein Täuschungsmanöver entstanden sind. Hat die Telefonfirma auf öffentlichen Druck sogar mehr oder weniger eingestanden (und mir gegenüber auf Forderungen verzichtet); das interessiert das IB natürlich die Bohne und gehen mit seitdem auf die Nerven.

Verstehe ich jetzt nicht genau, vielleicht kannst Du dazu noch
was schreiben. Welche Zweifel bestehen? Normalerweise ist bei
Vertragsabschluss klar oder hätte einem klar sein müssen, was
man als Kunde zu zahlen hat.

Geschichte siehe oben. Wenn Firma A mit Kosten von X großartig wirbt und dann „plötzlich“ Y (Y>X) verlangt. Ist das dann gerechtfertigt oder nicht? Leider ist Recht für (mich als) Laien keine Spur von „klar“ oder „logisch“.

Das Problem ist tatsächlich, dass viele, viele, sehr viele
Menschen in Deutschland munter Verträge abschließen und
hinterher nicht zahlen.

Nunja, viele, viele, Unternehmen provozieren ja gradezu undurchsichtige/unbezahlbare Verträge in großem Stil. Und nachher wird öffentlich geheult, dass die Menschen ja soo schlecht sind. Es gibt natürlich Ausnahmen z.B. im Baugewerbe wo der „Kleine“ der Lieferant ist und der „Große“ der Kunde. Aber meist ist es ja andersrum.

Aber eine
Vielzahl von Betrieben steht dauernd kurz vor der Insolvenz
oder auch dahinter, weil Kunden ihre Rechnungen nicht
bezahlen.

In welcher Branche denn? Von Handwerkern jetzt mal abgesehen.

Wie gesagt: so funktioniert ein Rechtssystem nun mal. Und
ungerechtfertigt gefordert werden die Gebühren auch nicht.

Naja. Siehe oben. Bei solchen automatisch verschickten Drohbriefen/Abmahnung entstehen doch keine Kosten im hohen zweistelligen Bereich, oder? Das sind doch keine Kosten die ich wieder reinholen muss, sondern ein (einkalkulierter?) Extra-Verdienst.

CU,
J~

Hallo ihr 2

lerne ja was von eurer Unterhaltung, würde mich aber trotzdem freuen wenn mir einer einen Lösungsvorschlag unterbreiten könnte.

Danke.