Kind und Traktorfahren?

hallo werte Rechtskundige

Disclaimer: nachfolgende Frage betrifft weder mich persönlich, noch einen mir bekannten, aktuellen Rechtstreit.

Wenn ein Kind (>14 Jahre) auf privatem, aber öffentlich zugänglichem Grund (Ein Getreidefeld, nicht eingezäunt, irgendwo in der Pampa) mit einem Traktor und angehängtem Gerät herumfährt zwecks Bodenbearbeitung, wie ist denn da

  • Die allgemeine Rechtslage (Ist sowas überhaupt erlaubt)
  • die Versicherungsfrage — könnte man auch bei Versicherungen fragen — und was würde passieren, wenn der Bub mit dem Teil einen Unfall baut (Strafmündig ist er ja noch nicht)
    Eine permanente Aufsicht durch einen Erwachsenen ist nicht gegeben.

(Mir geht es hier nicht um den Führerschein Klasse L)

Danke für alle Antworten
Mike

Hallo Michael,

(Mir geht es hier nicht um den Führerschein Klasse L)

wie jetzt? Ich dachte den braucht man dazu.

Aber ich kenn da so’n Witz mit Treckerfahrn… Dann schmeißt wwfab mich aber wahrscheinlich wieder raus. Darum laß ich’s.

Gruß!

Horst

Hi Mike,

  • Die allgemeine Rechtslage (Ist sowas überhaupt erlaubt)

Ja.

was würde passieren, wenn der Bub mit dem Teil einen
Unfall baut (Strafmündig ist er ja noch nicht)

auf privatem Grund darf er Unfälle bauen, soviel er mag, das interessiert keinen Strafrichter. Die Haftpflichtversicherung tritt auf jeden Fall erstmal ein, um den Unfallgegner zu entschädigen, wobei allerdings zu fragen ist, was der nun auf dem Acker zu suchen hatte; wahrscheinlich nimmt sie anschließend den Versicherungsnehmer in Regress.

Gruß Ralf

auf privatem Grund darf er Unfälle bauen, soviel er mag, das
interessiert keinen Strafrichter.

Hallo,
laut Ausgangsposting ist das Kind älter als 14 Jahre und damit grundsätzlich strafmündig. Wenn es daher - auch auf Privatgrund - mit dem Traktor herumfährt und dabei fahrlässig (oder gar vorsätzlich) einen anderen verletzt, kann das den Strafrichter schon interessieren. Dass das Kind keine Lenkerberechtigung hatte, ist in diesem Zusammenhang für die Verwirklichung des Tatbestandes vorerst einmal irrelevant.
Grüße, Peter

Hi Peter,

dabei fahrlässig (oder gar vorsätzlich) einen anderen
verletzt, kann das den Strafrichter schon interessieren.

soweit richtig, mir scheint aber, dass der Mike nicht von einer Straftat ausgegangen ist.

Gruß Ralf

soweit richtig, mir scheint aber, dass der Mike nicht von
einer Straftat ausgegangen ist.

Hallo Ralf,
durchaus möglich, aber der Bezug auf das Strafrecht kam von dir:
„auf privatem Grund darf er Unfälle bauen, soviel er mag, das interessiert keinen Strafrichter.“
Und in dieser Allgemeingheit stimmt das meines Erachtens nicht ganz :wink:
Grüße, Peter