Amtsgericht - Vorgehensweise

Hallo Experten,

gibt es irgendwo im Netz eine „Kurzanleitung“ wie der Verlauf einer Klage vor dem
Amtsgericht aussieht oder ist von Euch vielleicht jeman so nett, diesen Vorgang
stichwortartig zu umreißen und aufzulisten, welche Unterlagen der Kläger
benötigt?

viele bunte Grüße
Jens / Flitzefisch

Hallo!

gibt es irgendwo im Netz eine „Kurzanleitung“ wie der Verlauf
einer Klage vor dem
Amtsgericht aussieht

Das kommt drauf an, wie’s der Richter handhabt. Meist, zumindest meine Erfahrung, wird das schriftliche Vorverfahren durchgeführt. Der Kläger schickt seine ausführlich begründete Klage an das Gericht, dieses stellt sie dem Beklagten zu, mit einer Frist (2 Wochen) , die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und Stellung zu nehmen. Dann kann üblicherweise der Kläger erwiedern und danach ist’s Zeit für den Termin. Was die Unterlagen angeht, die beizubrigen sind, so bietet sich an, alles das, was man als Beweis anbietet, gleich in Kopie als Anlage zur Klage zu geben. Also etwaige Rechnungen,Vertragsurkunden, Schreiben des Gegner oder an diesen etc. Falls Zeugen benannt werden, diese am besten gleich mit ladungsfähiger Anschrift.
Was auch noch möglich ist: Ein früher erster Termin, dann trifft man sich ziemlich schnell nach Klageerhebung das erste mal beim Richter und erörtert dort die Sach- und Rechtslage.
Ob es zum schriftlichen Vorverfahren oder zum frühen ersten Termin kommt, scheint lediglich davon abzuhängen, was dem Richter lieber ist. Ich habe noch keinen frühen ersten Termin erlebt.
Was aber auch nicht schadet: Das ganze einem Anwalt zu überlassen :wink: Bei Klagen von „Laien“, die ich zu sehen bekommen habe, war es schwieriger, herauszufinden, was der Kläger überhaupt will, als die Geschichte später rechtlich zu würdigen.

Gruß,

Florian.

Und noch ein Link
Hallo nochmal!

Du hattest ja nach Informationen im Netz gefragt…vielleicht hilft das:

http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/10…

Gruß,

Florian.

Auch Hallo …

… und vielen Dank für die Antworten.

Eine Frage noch: Wie muss ein Anklageschreiben formuliert sein?
Soll darin etwas konkretes gefordert werden (in unserem kleinen Beispiel, dass
die außerordentliche Versammlung einer Wohneigentümergemeinschaft annulliert
werden soll) oder sollte nur die Sachlage dargestellt und es dem Gericht
überlassen werden wie die Klage aussieht?

ratlose Grüße
Jens / Flitzefisch