Ist man im Recht?!

Hallo zusammen,
Person A hat online ein PC gekauft bzw. bestellt, da es per Vorkasse für Person A günstiger war hab Person A das Geld dann sofort auch überwiesen ohne den PC schon gehabt zu haben (ist ja somit bestellt worden und Person A ist ein Kaufvertrag damit eingegangen)

Bei dem online-shop X hieß es: sobald das Geld bei uns gutgeschrieben ist, geht der PC an Person A raus zzgl. stand da in der Regel 2-7 Werktage!

Person A wurde dann nach paar tagen vom shop X benachrichtigt dass das Geld bei denen eingegangen ist. Die haben Person A soweit auch den PC fertiggestellt…bis auf ein modul, was der Lieferrant Y dem shop X schon seit Wochen nicht liefern konnte/kann (was Person A aber vor der Bestellung natürlich nicht wusste)

Jetzt wartet Person A schon seit 3 1/2 Wochen auf den PC und ist somit zum endschluss gekommen…den Kaufvertrag mit dem Online-shop X aufheben zu wollen und Person A sein Geld erstattet haben möchte!!!

Hat Person A ein Recht darauf?

Danke

Komisch, die Frage habe ich dir doch schon beantwortet. Noch mal, wenn du Verbraucher bist und bei einem Unternehmer kaufst, hast du sowieso ein Widerrufsrecht. Dann brauchst du dir um die Möglichkeiten eines Rücktritt wegen Vertragsverletzung überhaupt keine Gedanken mehr zu machen.

Levay

nicht juristisch
Hallo Tony!

Warum rufst du nicht einfach erstmal bei besagter Firma an und sagst denen dass du dein Geld zurückhaben willst?
Und vielleicht sagen die dir ja, dass das Geld in diesem Fall selbsteverständlich in soundso viel Tagen erstattet wird.
Und du hättest dich gar nich schon im voraus so ärgern müssen.
Also: Ruhig bleiben.
:wink:

Grüße
Artemis

Komisch, die Frage habe ich dir doch schon beantwortet. Noch
mal, wenn du Verbraucher bist und bei einem Unternehmer
kaufst, hast du sowieso ein Widerrufsrecht.

Der fiktive Fall riecht m.E. aber ein bißchen nach kundenspezifischer Anfertigung. Damit wäre das Widerrufsrecht erloschen.

Gruß,
Christian

off-topic

Komisch, die Frage habe ich dir doch schon beantwortet.

nix komisch, sondern selbst schuld.
Antworte eben nur auf krrekt gestellte fragen.

oh
Guter Hinweis!

Levay

wieso kundenspezifisch?
Hallo Christian,

Der fiktive Fall riecht m.E. aber ein bißchen nach
kundenspezifischer Anfertigung.

Wie kommst Du darauf? Aus dem geschilderten kann ich bisher nur das übliche bei Rechner bzw. PC-Teilekauf herauslesen.

mit besten Grüßen
Steffen B.

PS: Würde mich aber in dem Zusammenhang was anderes interessieren. Wie wäre das bei einer kundenspezifischen Anfertigung. Wäre hier nicht ein Rücktritt vom Vertrag gerechtfertigt, da ein Vertragsinhalt (Lieferung nach 2-3 Werktagen) deutlich nicht erfüllt ist. Sonst könnte sich doch jeder Küchenhersteller (bei Maßküchen) usw beliebig viel zeit lassen. Da muss doch der gesetzgeber eine Hintertür für Verbraucher bei Kauf einer kundenspezifischen Leistunbg offen gelassen haben. Oder?

PS: Würde mich aber in dem Zusammenhang was anderes
interessieren. Wie wäre das bei einer kundenspezifischen
Anfertigung. Wäre hier nicht ein Rücktritt vom Vertrag
gerechtfertigt, da ein Vertragsinhalt (Lieferung nach 2-3
Werktagen) deutlich nicht erfüllt ist. Sonst könnte sich doch
jeder Küchenhersteller (bei Maßküchen) usw beliebig viel zeit
lassen. Da muss doch der gesetzgeber eine Hintertür für
Verbraucher bei Kauf einer kundenspezifischen Leistunbg offen
gelassen haben. Oder?

so sehe ich das auch…kundenspezifisch war/ist für Person A da nix und wenn firma X angibt liefertermin 2-7 werktage und bis heute (jetzt schon 3 wochen) immer noch nix da ist…dann kann doch person A vom kaufvertrag zurück treten, oder?! in welcher form genau?

Widerrufsbelehrung

Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf kann in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rückabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

BGH Urteil sagt was anderes
Hallo,

das ist in diesem Fall nicht korrekt. Der BGH hat das bereits anders entschieden:

Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.

Siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20030151.htm.

Gruß

S.J.

Der fiktive Fall riecht m.E. aber ein bißchen nach
kundenspezifischer Anfertigung. Damit wäre das Widerrufsrecht
erloschen.

Gruß,
Christian

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Hallo,

das ist in diesem Fall nicht korrekt. Der BGH hat das bereits
anders entschieden:

Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren
Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines
Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1
FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht
gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des
Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen
zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand
ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit
wieder getrennt werden können.

Siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20030151.htm.

Gruß

S.J.

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe…ist das somit positiv für person A und die person A kann somit widerrufen, oder?

thx
Hallo steve,

danke für den Hinweis. Von dem Urteil hatte ich ja noch gar nichts gehört. Dafür ein * Auf alle Fälle ein hilfreicher Hinweis.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

Siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20030151.htm.

das Urteil ist mir bekannt. Nun habe ich einerseits nicht behauptet, daß es sich um eine kundenspezifische Anfertigungh handelt, sondern in den Raum gestellt, daß es sich um eine kundenspezifische Anfertigung handeln könnte. Zumindest sollte man die Möglichkeit berücksichtigen, daß sich der Verkäufer darauf beruft und sich daraus eine teure Rechtsstreitigkeit ergibt.

Andererseits deutet die Lieferzeit darauf hin, daß es sich zumindest bei dem einen Bauteil eben nicht um ein Standardteil handelt, das darüber hinaus schon bestellt worden ist.

Darüber zu spekulieren, wie im fiktiven Einzelfall ein Gericht entscheidet, kann nur dieses sein: Spekulation.

Noch ein Wort zu dem BGH-Urteil: Es wird dort ausdrücklich klargestellt, daß die Beklagte im ursprünglichen Verfahren nicht behauptet hat, daß die Teile nicht anderweitig verwendet werden können. Mit anderen Worten: Weder das BGH-Urteil noch die vorinstanzlichen Urteile enthalten Ausführungen darüber, wie eine anderweitige Verwendung möglich sein muß, d.h. welcher Anteil der verbauten Teile mit welchen maximalen Einbußen wiederverwendbar sein muß. Mir ist auch kein Urteil bekannt, in dem dieses unwesentliche Detail geklärt worden wäre (wenn jemand eins weiß, dann nur heraus damit).

Es kann also durchaus sein, daß man in der ersten Instanz an ein Gericht gerät, daß der Ansicht ist, ein einzelnes Teil, daß sich u.U. nur mit Preisabschlag anderweitig verwenden läßt, dazu ausreicht, von einer kundenspezifischen Anfertigung auszugehen. Ob die daraus resultierenden Kosten für die nächste oder übernächste Instanz in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen, vermag ich nicht zu beurteilen, jedoch habe ich daran gewisse Zweifel.

Gruß,
Christian

nochmal! Person A hat das Geld an Firma X überwiesen, Firma X stellt klar, sobald das Geld eingegnagen ist…geht der PC an Person A raus und is lt. angaben in 2-7 werktagen da!geld war dann da und firma X sagt…der pc is fertig aber das letzte modul(cpu) fehlt noch, da lieferant Y lieferprobleme hat! für Person A hat sich das alles zu lnage hingezogen (3 Wochen ohne Ware) und möchte sein Geld jetzt zurück!
Was kann Person A machen?

Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nochmal!
Was kann Person A machen?

zunächst könnte man mal damit anfangen, nicht seitenlange Artikelteile zu zitieren, wenn man sich in seiner Antwort gar nicht auf das Zitat bezieht. Als nächstes könnte man aufhören, Antworten einzu fordern und gleichzeitig auf die hier üblichen Umgangsformen zu verzichten.

Und schließlich könnte man einerseits versuchen, vom Widerrufsrecht nach § 312 d BGB Gebrauch zu machen. Dabei sollte man sich allerdings bewußt sein, daß der Verkäufer behauptet, es handele sich um eine kundespezfische Anfertigung, so daß das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. An dieser Stelle stellt der Entscheidungbaum zwei Äster zur Verfügung: Ärgern und warten oder alternativ den regulären Rechtsweg zu beschreiten.

Andererseits könnte man auch eine angemessene Nachfrist setzen und androhen, danach vom Vertrag zurückzutreten. Ob das dann erfolgreich ist, sei dahingestellt.

Gruß,
Christian

Danke Christian…mehr wollte ich nicht!

lange Lieferzeiten bei PC
Hallo,

Andererseits deutet die Lieferzeit darauf hin, daß es sich
zumindest bei dem einen Bauteil eben nicht um ein
Standardteil handelt, das darüber hinaus schon bestellt worden
ist.

Mal eine kurze Aufklärung für jeden Dau. Gerade in der Branche (Rechner- und PC-teileverkauf online) sind Versandzeiten erst 2-3 Tage nach Geldeingang normal. Auch nichts ungewöhnliches sind Lieferzeiten von mehr als zwei Wochen. Wenn Du Dich einmal damit beschäftigt hast, wirst Du schnell feststellen, dass sich hier besonders viele unseriöse Firmen herumtreiben. Hier wird Ware verkauft, die man entweder gar nicht hat oder auch gar nicht beabsichtigt zu kaufen… Ebenfalls relativ oft sind Fälle in denen über neue Aufträge erst das Geld zur Beschaffung der Materialien für die alten Aufträge hereingeholt werden muss…

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen,

2-3 Tage nach Geldeingang normal. Auch nichts ungewöhnliches
sind Lieferzeiten von mehr als zwei Wochen. Wenn Du Dich
einmal damit beschäftigt hast, wirst Du schnell feststellen,

danke für den Hinweis. Ich habe einige Jahre für die Redaktion einer namhaften PC-Zeitung gearbeitet und kenne die Praktiken in der Branche - nicht nur deswegen - sehr gut.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

danke für den Hinweis. Ich habe einige Jahre für die Redaktion
einer namhaften PC-Zeitung gearbeitet und kenne die Praktiken
in der Branche - nicht nur deswegen - sehr gut.

gern geschehen… :smile: Aber ehrlich gesagt verstehe ich dann bei Deiner Vita den von Dir hergestellten Zusammenhang zwischen Lieferzeit und Kundenanfertigung um so weniger.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Guten morgen,

danke für den Hinweis. Ich habe einige Jahre für die Redaktion
einer namhaften PC-Zeitung gearbeitet und kenne die Praktiken
in der Branche - nicht nur deswegen - sehr gut.

gern geschehen… :smile: Aber ehrlich gesagt verstehe ich dann bei
Deiner Vita den von Dir hergestellten Zusammenhang zwischen
Lieferzeit und Kundenanfertigung um so weniger.

da muß man sich doch nicht wundern. M.E. gibt es einfach zu wenige Informationen, als daß sich die entscheidende Frage beantworten ließe: Kundenspezifische Anfertigung, ja oder nein? Da bisher auch keine gerichtliche Aussage darüber vorliegt, wieviel Zeitaufwand und Wertverlust ein Verkäufer hinnehmen muß (s.o.), enden hier die Möglichkeiten des Forums.

Gruß,
Christian

Hätte, wenn und aber.

Ich habe ja nicht behauptet, dass das Recht und Gesetz ist. Aber ein BGH Urteil ist ja nun auch kein Fliegendreck.

Aber Du hast natürlich recht. Der Amts Richter kann anders entscheiden. Das kann er aber immer. Insofern verstehe ich deinen Sturm im Wasserglas nicht. Du hast eine kundenspezifische Anfertigung in´s Spiel gebracht, die höchstrichterlich bereits kassiert wurde. Ich habe so das Gefühl, du versuchst dich da jetzt irgendwie rauszuwinden…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]