Hallo,
jemand, der unter die Kleinunternehmerregelung fällt und nicht auch über die bekannte Grenze verdient, darf ja bekanntlich keine MwSt. ausweisen, abführen, berechnen …
Will derjenige bei einer großen Internetauktions-Plattform verkaufen, wo er als „gewerblicher Anbieter“ sich z.B. eintragen lässt, so sieht das Verkaufsformular dort vor, in einem Feld den MwSt.-Satz anzugeben, der im Verkaufspreis enthalten sei.
Gibt so ein Kleinunternehmer dann 0% ein oder 16% oder wie verhält er sich da rechtlich korrekt?
Nach Preisangabenverordnung muss ja, soweit recht informiert, eine Angabe zu MwSt. enthalten ja oder nein, gemacht werden.
Chris