Pflichtangabe MwSt. trotz Kleinuntern.regelung?

Hallo,

jemand, der unter die Kleinunternehmerregelung fällt und nicht auch über die bekannte Grenze verdient, darf ja bekanntlich keine MwSt. ausweisen, abführen, berechnen …

Will derjenige bei einer großen Internetauktions-Plattform verkaufen, wo er als „gewerblicher Anbieter“ sich z.B. eintragen lässt, so sieht das Verkaufsformular dort vor, in einem Feld den MwSt.-Satz anzugeben, der im Verkaufspreis enthalten sei.

Gibt so ein Kleinunternehmer dann 0% ein oder 16% oder wie verhält er sich da rechtlich korrekt?

Nach Preisangabenverordnung muss ja, soweit recht informiert, eine Angabe zu MwSt. enthalten ja oder nein, gemacht werden.

Chris

Hallo,

dann 0% und im „Erklärtext“ ggf. der Hinweis „gem. § 19 UStG darf keine USt auf der Rechnung ausgewiesen werden“. wen das mit der USt interessiert, der weiss, was das bedeutet.

mfg vom

showbee