Telefon Abo rechtsgültig?

Hallo zusammen,

wenn man von einem Verlag ein telefonisches Angebot über ein Zeitschritfen Abo XY von 3 Monaten bekommt und diesem telefonisch auch zustimmt, aber letztendlich eine schriftliche Bestätigung/Zahlungsaufforderung für 12 Monate erhält, wie sieht es dann mit der Beweispflicht der Vertragsdetails aus?

Obliegt diese dem Verlag oder dem vermeintlichen Abonennten?
Letztlich ist das Telefongespräch die einzige Handhabe, reicht diese als Vertragsgrundlage überhaupt aus???

Hallo,

wenn man von einem Verlag ein telefonisches Angebot über ein
Zeitschritfen Abo XY von 3 Monaten bekommt und diesem
telefonisch auch zustimmt, aber letztendlich eine schriftliche
Bestätigung/Zahlungsaufforderung für 12 Monate erhält, wie
sieht es dann mit der Beweispflicht der Vertragsdetails aus?

generell muss der, der etwas möchte es auch beweisen. Verlag müsste also beweisen, dass einem Vertrag über 12 Monate zugestimmt wurde. Zusätzlich dazu hat der Kunde hier (Vertrag über Telefon) ein 14tägiges Widerrufsrecht (http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html).

Obliegt diese dem Verlag oder dem vermeintlichen Abonennten?
Letztlich ist das Telefongespräch die einzige Handhabe, reicht
diese als Vertragsgrundlage überhaupt aus???

Grundsätzlich reicht das Telefongespräch, wenn man sich einig ist. Die meisten Verträge können auch (wirksam) mündlich geschlossen werden. Die Schriftform wird jedoch meistens aufgrund der Beweisfrage gewählt.

Grüße,
Sue

Hallo Sue,

gab’s da nicht die Ausnahme § 312d(4) Nr 3 BGB, wonach es bei Zeitschriften kein Widerrufsrecht gibt?

Viele Grüße,
Daniel