Hallo,
kann mir jemand sagen, ob und wer nach welcher Norm rechtlich verpflichtet ist, die bei einem Notfall entstandenen Krankenhauskosten zu ersetzen, wenn der Patient mittellos und nicht krankenversichert ist.
Ich hörte, dass es eine solche Regelung für die AOK gäbe, habe aber diesebezüglich nichts gefunden. Auch das SGB V gibt hierzu nichts her.
Gruß
Dea