Mediz. Kosten bei fehlender Krankenversicherung

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob und wer nach welcher Norm rechtlich verpflichtet ist, die bei einem Notfall entstandenen Krankenhauskosten zu ersetzen, wenn der Patient mittellos und nicht krankenversichert ist.

Ich hörte, dass es eine solche Regelung für die AOK gäbe, habe aber diesebezüglich nichts gefunden. Auch das SGB V gibt hierzu nichts her.
Gruß
Dea

Der BGH hat neulich über einen solchen Fall entschieden: Gericht BGH / Aktenzeichen III ZR 330/04 / Datum 10.02.2005.

Im Klartext: Wenn der Patient sozialhilfebedürftig ist, trägt der Staat die Kosten der Behandlung. Im vorliegenden Urteil anders entschieden, da kein Beweis für Sozialbedürftigkeit erbracht werden konnte.

Danke! owT

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