Mahngebühr bei Bußgeldbescheid

Hallo zusammen,

angenommen jemand erhält einen Bußgeldbescheid über 15,- EUR wegen zu schnellen Fahrens. Das Bußgeld wird direkt 2 Tage nach Erhalt des Schreibens online überwiesen. Bei der Überweisung kommt es zu einem Zahlendreher im Verwendungszweck.
Das Geld liegt aber trotzdem auf dem Konto der Stadt und wird auch nicht zurückgebucht, kann aber nicht zugeordnet werden.
Fast 2 Monate später erhält der Verwarnte eine erneute Zahlungsaufforderung mit Mahngebühren in Höhe von 25,- EUR.
Ein Anruf bei der Behörde deckt den Fall auf und der Zahlendreher wird entdeckt und das Geld sofort an die richtige Stelle gebucht, da es ja auch immer noch bei der Stadt auf dem Konto liegt.
Müssten die 25,- EUR Mahngebühr trotzdem bezahlt werden, obwohl das Geld ja eigentlich bei der Stadt lag und nur nicht zugeordnet werden konnte, aber ja auch nicht zurückgebucht wurde, so dass der Verwarnte seinen Fehler gar nicht bemerken konnte?

Gruß
Sandra

Hi Sandra!
Ich bin zwar kein Fachmann, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass der „Überweisende“ dafür Sorge zu tragen hat, dass das Geld auch wirklich zeitnah bei der Behörde eingeht und als solches auch zugeordnet werden kann. Heisst, Zahlendreher in Kontonummer, Bearbeitungsnummer oder wo auch immer muss man als Überweisender unbedingt vermeiden, ansonsten fällt als „Lehrgeld“ diese Mahngebühr an.

Wie gesagt, meine das so gelesen zu haben, ob das wirklich so ist können andere bestimmt mit Gesetzesstellen oder Urteilen belegen.

Persönliche Meinung: Die Person sollte die 25€ zahlen und gut ist…fängt man erst mit Widersprüchen etc. an kann sich der Betrag schnell vervielfachen aufgrund von „Bearbeitungsgebühren“ und sowas alles…

Gruß
George

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Hi,

aber ich meine mal gelesen zu
haben, dass der „Überweisende“ dafür Sorge zu tragen hat, dass
das Geld (…) auch zugeordnet werden kann.

kapier ich nicht. Wieso soll es ein Problem des Schuldners sein, wenn der Gläubiger sein eigenes Geld nicht zusammensortiert bekommt?

Hoffentlich kann das hier noch jemand belegend aufklären…

Viele Grüße,
J~

Hallo,

ein klärender Anruf bei der Stadtkämmerei kann dir viel Ärger ersparen.

Gruß

Peter

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Ich versuch das mal ohne Belege aufzuklären:
Für Behörden gelten etwas andere Regeln als für „normale“ Menschen, Beispiel:
Person x wird mit 10Km/h zuviel geblitzt…im Normalfall ne Sache für ein Verwarnungsgeld der Höhe y. Der Brief mit der Zahlungsaufforderung erreicht x aber nie (Postfehler, Schluderei warum auch immer) Folge: Bußgeldbescheid in Höhe z+y!
Unabhängig davon ob x den Brief bekommen hat oder nicht, überwiesen hat oder nicht oder einfach alles ignoriert, das Prozedere ist immer das selbe: Wenn innerhalb der gesetzten Frist das Geld nicht a) auf dem Konto der Behörde und b) auch klar zuzuordnen ist, dann läuft Plan B(wie Bußgeldbescheid) an. Klingt unfair, ist aber so…

(Wobei: wenn ich an ein Versandhaus einfach nur den Rechnungsbetrag überweise, muss ich mich ja auch nicht wundern wenn ich zig Tage und Wochen auf Ware warten muss, weil die die Zahlung nicht zuordnen können…dafür hat man schließlich Kundennummern etc.)

Ich glaube nicht, dass man dagegen etwas machen kann was sich mit einer positiven Kosten-Nutzen-Bilanz ausgeht.

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Hallo,

ein klärender Anruf bei der Stadtkämmerei kann dir viel Ärger
ersparen.

Gruß

Peter

Hi,
die Kämmerei ist mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner.
Hier wäre die Stadtkasse bzw. die Bußgeldstelle richtig.

Grds. gilt aber nach Rechtsprechung das Geld als rechtzeitig eingegangen.

Gruß
HaweThie

Hi HaweThie,

Grds. gilt aber nach Rechtsprechung das Geld als rechtzeitig
eingegangen.

was heißt denn „grundsätzlich“?

Schön, dass ich hier jetzt zwei unterschiedliche Meinungen zum Geldeingang stehen habe :wink:

J~

Hi
Grundsätzlich heiß „mit ausnahmen“.

Da es sich um Auslegung der Gerichte, also Rechtsprechung, handelt, ist die Behörde nicht unbedingt daran gehalten.
Sogar ein anderes Gericht kann anders entscheiden.

Der Tenor, also die überwiegende Meinungder rechtsprechung ist jedoch, dass die Verwarnung rechtzeitig eingegangen ist, wenn es innerhalb der Frist ankommt - auch wenn der Verwendungszweck falsch angegeben war.
Es muss der Behörde jedoch anhand der auf der Überweisung angegebenen Daten (Name; Kennnzeichen o.ä.) möglich sein, das Geld dem richtigen Vorgang zuzuordnen.

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ich danke dir…

Grüße,
J~