Hat jemand die ZMR 99 rumliegen?

Hallo zusammen,

habe im Internet gerade zu einem interessanten Urteil mal wieder nur die tolle Angabe OLG Hamm ZMR 99, 504 gefunden. Hat jemand die ZMR 99 rumliegen und kann mir mal das Aktenzeichen nennen (bzw. den Hinweis geben, ob das Urteil da mehr oder weniger vollständig oder nur im Leitsatz vorhanden ist)? Vom OLG Hamm scheint das Ding nicht online gestellt worden zu sein, andere Quellenangaben zu dem mich interessierenden Stichwort habe ich auch nicht gefunden.

Gruß vom Wiz

OLG Hamm: Unzulässige Nutzung einer Eigentumswohnung als heimartige Einrichtung NZM 2000 Heft 07 350

Parallelfundstellen
FGPrax 1999, 97
ZMR 1999, 504
ZfIR 1999, 855

Unzulässige Nutzung einer Eigentumswohnung als heimartige Einrichtung
WEG §§ 10 II , 13 , 14 Nrn. 1, 2

  1. Die Vermietung einer Eigentumswohnung stellt regelmäßig keine nach der Teilungserklärung unzulässige gewerbliche Tätigkeit dar, wenn der Mieter in den Räumen Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge wahrnehmen will.

  2. Ein Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentumsanlage mit vier Wohnungen braucht sich nicht darauf einzustellen, dass ein anderer Wohnungseigentümer eine heimartige Einrichtung betreibt oder betreiben lässt. Zulässig sind nur Nutzungen, die mit denen durch eine Familie oder Partnerschaft vergleichbar sind (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, NJW 1992, 184 [185]; NJW-RR 1993, 786 [787].

OLG Hamm, Beschluß vom 18. 2. 1999 - 15 W 234/98
(Mitgeteilt von Richter am OLG H. Engelhardt, Emsdetten)


Anm. d. Schriftltg.:
Vom Abdruck der Entscheidung wurde abgesehen, da das OLG Hamm hier im Wesentlichen auf die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur zur Nutzung einer Eigentumswohnung als heimartige Einrichtung Bezug nimmt (Senat, NJW 1992, 184 [185]; NJW-RR 1993, 786 [787]; BayObLG, NJW 1992, 917 [918]; NJW 1994, 1662; OLG Frankfurt a.M., Rpfleger 1981, 148 [149]; KG, NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart, NJW 1992, 3046; zust. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 13 Rdnr. 51; Palandt/Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 15; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdnr. 14, Stichworte „Einfamilienhaus“ und „Wohnung“).

Ganz herzlichen Dank !!! owT

Gerne…
…wer hier im Rechtsbrett schon über 1000 mal Antworten gepostet hat, soll ja auch mal eine Frage stellen dürfen :smile: