Erbrecht und Schmuckstückchen
Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2006
Fall:
Frau X ist verstorben.
In Ihrem Testament hat sie verfügt, wie ihr Kapital an die 3 Söhne aufzuteilen ist. ==> kein Problem
Zusätzlich hat sie verfügt, welche Schwiegertochter welches Schmuckstück bekommen soll.
Davon ist aber eine Perlenkette (ca. 300 € wert) verschwunden.
Sie ist mit Sicherheit bei keinem der Erben, sondern entweder gestohlen
oder (mit größerer Wahrscheinlichkeit) von Frau X verloren worden.
Frage:
Was ist zu tun?
Sollen/müssen die Söhne der einen Schwiegertochter die 300 € erstatten?
Zusatzfrage:
Wie funktioniert das bei der Testamentseröffnung?
Müssen die Schwiegertöchter anwesend sein?
Müssen die Schmuckstücke vorgelegt werden?
Gruß JoKu
