Erbrecht und Schmuckstückchen

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2006

Fall:
Frau X ist verstorben.
In Ihrem Testament hat sie verfügt, wie ihr Kapital an die 3 Söhne aufzuteilen ist. ==> kein Problem

Zusätzlich hat sie verfügt, welche Schwiegertochter welches Schmuckstück bekommen soll.
Davon ist aber eine Perlenkette (ca. 300 € wert) verschwunden.
Sie ist mit Sicherheit bei keinem der Erben, sondern entweder gestohlen
oder (mit größerer Wahrscheinlichkeit) von Frau X verloren worden.

Frage:
Was ist zu tun?
Sollen/müssen die Söhne der einen Schwiegertochter die 300 € erstatten?

Zusatzfrage:
Wie funktioniert das bei der Testamentseröffnung?
Müssen die Schwiegertöchter anwesend sein?
Müssen die Schmuckstücke vorgelegt werden?

Gruß JoKu

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und Schmuckstückchen

    Hallo,

    ich würde die Rechtslage so beurteilen:

    Bei der Kette handelt es sich um ein Vermächtnis (§§ 2147 ff. BGB). Die Erben sind an sich insofern zur Herausgabe verpflichtet. Da die Kette jedoch unverschuldet untergegangen ist, besteht weder ein Anspruch auf Herausgabe der Kette (§ 275 BGB), noch ein entsprechender Schadensersatzanspruch (§§ 280 ff BGB). Damit geht die Berechtigte insoweit leer aus. Sie kann sich auch nicht ersatzweise aus dem Erbe befriedigen.

    Die weiteren technischen Fragen kann ich nicht beantworten. In Bezug auf die genannte Kette spielen sie aber m.E. auch keine Rolle mehr.

    LG Holger

    [E-Mail-Adresse entfernt]

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und Schmuckstückchen

    Hallo joku,

    in einem ähnlichen, mir bekannten Fall war das so: ist der zu vererbende Gegenstand weg, ist das Pech für den Erben. Was nicht (mehr) da ist, kann nicht vererbt werden, ganz einfach. Anspruch auf "Ersatz" durch die anderen Erben besteht nicht. Läuft eine der anderen Schwiegertöchter 6 Monate später mit der Perlenkette rum, kann man sie aber bestimmt wegen Diebstahls? Unterschlagung? anzeigen.

    Gruß,
    Sibylle aus M

  3. Antwort von nach 18 Stunden 3 hilfreich
    Erbrecht und Schmuckstückchen ganz unjuristisch

    Hallo,

    also die juristische Sicht ist schon klar. Wenn das Ding weg ist, ist es weg und es gibt auch keinen Ersatz. Ich würde dennoch dringend dazu raten, hier ganz abseits der Juristerei einen Ausgleich zu finden, wenn ausreichend Erbmasse vorhanden ist, und dies die Erben somit nicht übermäßig belastet. Bei drei Erben sind das € 100,-- pro Nase und dafür vermeidet man ggf. generationenlangen Streit. Wenn ich mir ansehe, wegen welcher Kleinigkeiten (oft wirklich vor Generationen) bei mir Erbrechtsmandate landen, in denen dann um den letzten Cent gestritten wird, sollte man sich bei hier offenbar doch leicht gereizter Stimmung wirklich überlegen, ob die paar Kröten es wirklich wert sind. Ich würde dabei gar nicht mit irgendwelchen juristisch nicht bestehenden Rechtspflichten kommen, sondern einfach sagen, dass es schade ist, dass die an sich zugedachte Kette weg ist, die Erben aber wollen, dass dem Willen der Erblasserin, die offenbar alle Schwiegertöchter bedenken wollte, Rechnung getragen werden soll, und dafür dann eben Bargeld zum Erwerb eiges eigenen Schmuckstücks aus der Erbmasse gezahlt wird. Man sieht sich immer zweimal, und die paar Mücken, können sich schneller bezahlt machen, als man denkt.

    Gruß vom Wiz

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Erbrecht und Schmuckstückchen ganz unjuristisc

      also die juristische Sicht ist schon klar.
      Ja.
      Da wollte ich auch erst mal nur wissen was Sache ist.
      Und ob meine Vermutungen, die ähnlich gelagert waren, stimmen.

      Also @den_bisheriegen_Antwortern und auch Dir vielen Dank! Ich würde
      dennoch dringend dazu raten, hier ganz abseits der Juristerei
      einen Ausgleich zu finden, wenn ausreichend Erbmasse vorhanden
      ist, ....
      Genauso sehe ich es auch.
      Leute, die sich bisher vertragen haben, können auf diese Weise dafür sorgen, dass es so bleibt. Wenn ich mir ansehe, wegen welcher Kleinigkeiten ... bei mir
      Erbrechtsmandate landen,
      ... wirklich überlegen, ob die paar Kröten es wirklich wert sind.
      Sie sind es nicht. Ich würde dabei gar nicht mit
      irgendwelchen juristisch nicht bestehenden Rechtspflichten
      kommen, sondern einfach sagen, dass es schade ist, dass die an
      sich zugedachte Kette weg ist, die Erben aber wollen, dass dem
      Willen der Erblasserin, die offenbar alle Schwiegertöchter
      bedenken wollte, Rechnung getragen werden soll, und dafür dann
      eben Bargeld zum Erwerb eiges eigenen Schmuckstücks aus der
      Erbmasse gezahlt wird.
      Danke für die Formulierungshilfe! Man sieht sich immer zweimal,
      mindestens und die paar Mücken, können sich schneller bezahlt machen,
      als man denkt.
      stimmt.

      Gruß JoKu

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