Kündigung in der Probezeit

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Sep 2000

Wie ist das geregelt? Gesetzlich? Oder von heute auf morgen? Welche Frist?
Danke

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Kündigung in der Probezeit

    Hallo Christoph,

    das BGB (39. Auflage) schreibt dazu im Paragraph §622 Abs. 3:

    "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

    In der Realität sieht es aber so aus, dass kaum ein Arbeitgeber Dich zwingen wird, die 2 Wochen abzusitzen, da Du 1. schlechte Laune im Betrieb verbreiten könntest und 2. mehr Schaden als Nutzen erreichen könntest.

    D.h., dass Du nach einer Kündigung Deinerseits meistens sofort gehen kannst, während Du bei ener Kündigung durch den Arbeitgeber meißtens sofort (bei vollem Lohn, aber ohne Überstunden- und Akkordzuschläge) beurlaubt wirst.

    Grüsse

    Sven

    • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
      Re^2: Kündigung in der Probezeit

      Hallo Sven,
      [...]
      D.h., dass Du nach einer Kündigung Deinerseits meistens sofort
      gehen kannst, während Du bei ener Kündigung durch den
      Arbeitgeber meißtens sofort (bei vollem Lohn, aber ohne
      Überstunden- und Akkordzuschläge) beurlaubt wirst.

      [...]
      Sven
      und was ist, wenn ich aber bei kündigung gar nicht sofort gehen will, sondern die zwei wochen noch im betrieb bleiben möchte ?
      aber man 'rein hypothetisch' nicht darf und nach hause geschickt würde ?

      gruss
      LisaCroft

      • Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Kündigung in der Probezeit

        Hi Lisa,

        na, ist meine eMail inzwischen eingetroffen? und was ist, wenn ich aber bei kündigung gar nicht sofort
        gehen will, sondern die zwei wochen noch im betrieb bleiben
        möchte ?
        aber man 'rein hypothetisch' nicht darf und nach hause
        geschickt würde ?
        Wenn das Klima in der Firma OK ist und man sich nicht im Streit trennt, wird Dich garantiert niemand zum untätigen Herumsitzen zu Hause zwingen. Schließlich muß der Arbeitgeber Dich ja noch bis zum Schluß bezahlen.

        Allerdings ist es durchaus üblich, daß dem Chef einen Tag nach der Kündigung eine Krankmeldung auf den Tisch flattert. Besonders fair gegenüber den Kollegen finde ich das nicht, schon gar nicht, wenn so jemand seinen Schreibtisch wie einen Kriegsschauplatz (na sagen wir besser: wie meine Küche, wenn ich mich mal wieder ausgetobt habe) hinterläßt und nicht einmal die Vorgänge, die noch zu bearbeiten sind, weitergibt.

        Viele Grüße

        Tessa

        • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
          :o)

          Hi Lisa,

          na, ist meine eMail inzwischen eingetroffen?

          hey tessa,

          ja ist sie , aber heute scheint dann doch noch nicht der tag 'x' zu sein *Grumml* :o)

          schönes wochenende....

          LisaCroft

      • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
        Re^3: Kündigung in der Probezeit

        Hallo Lisa,

        bei meiner letzten Kündigung (die war auch während der Probezeit) habe ich auch bis zum letzten Tag gearbeitet, am letzten sogar mit Überstunden, da ich sonst ein paar Dinge nicht hätte übergeben können. Die Firma war dafür dann sogar sehr dankbar.

        Meistens ist es aber so, wie Tessa beschrieben hat, es flattert nämlich eine Krankmeldung von irgendeinem Dr. Holiday ausgestellt, ins Haus.

        Grüsse

        Sven

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