Angenommen es gibt einen Kleinunternehmer der sich von der USt hat befreien lassen. Muss dieser bei (z.b. Internetauktionen, Onlineshop, o.ä.) einen Hinweis offen haben das die Preise ohne Ust sind?
bzw. könnte ein Kunde einen Kaufvertrag rückgänig machen wenn er in der Rechnung das fehlen der USt bemängelt?
Vom Kaufvertrag kann nicht zurückgetreten werden, aber ich kann dir auch als Kleinunternehmer sagen, gib bitte irgendwo den vermerk UsT entfällt aufgrund Kleinunternehmerregelung
das erspart dir viel ärger, vorallen bei großen firmen die diese gerne Absetzen möchten xD (hatte eine Großes Autohaus eines Bekannten Herstelles mit 4 buchstaben und d endend mal als kunden xD)
aber deswegen ist der Vertrag nicht unwirksam, stelle einfach erneut die Rechnung korrekt aus, und fertig.
soeinfach ists ja nicht
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