Unterhaltszahlung für Kinder im Scheidungsfall

Ich hätte ein paar Fragen zum Thema Unterhaltszahlung im Scheidungsfall:

Person X lebt getrennt, Scheidung läuft. Es gibt aus dieser Ehe drei Kinder, für die Person X Unterhalt zahlt. Wie sieht es nun aus, wenn Person X mit einer neuen Lebensgefährtin weitere Kinder bekommt, kann er dann aufgrund seiner gestiegenen Kosten den Unterhalt für die drei Kinder aus erste Ehe kürzen? Oder sind diese immer vorrangig vor den gemeinsamen Kindern mit der neuen Partnerin? Macht es einen Unterschied, ob Person X mit der neuen Partnerin dann verheiratet ist oder nicht? Wie sieht die Sache im Erbfall aus?
Person X hat neben seinen normalen Lebenshaltungskosten noch anderweitige Verpflichtungen (Kredite u.ä.), die er begleichen muß. Diese Verpflichtungen rühren zum größten Teil noch aus Zeiten seiner Ehe her. Kann er aufgrund dessen auch den Unterhalt kürzen, da er sonst monatlich nicht mit seinem Einkommen über die Runden kommt, und immer mehr in die roten Zahlen rutscht?
Kann die Noch-Ehefrau Person X auf Unterhalt bzw. eine bestimmte Höhe verklagen und welche Chancen hat sie zu gewinnen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Hallo erstmal.

Person X lebt getrennt, Scheidung läuft. Es gibt aus dieser
Ehe drei Kinder, für die Person X Unterhalt zahlt. Wie sieht
es nun aus, wenn Person X mit einer neuen Lebensgefährtin
weitere Kinder bekommt, kann er dann aufgrund seiner
gestiegenen Kosten den Unterhalt für die drei Kinder aus erste
Ehe kürzen?

Tendenziell nein, wie ein Blick unter http://www.brennecke-partner.de/default.php?Navi=Rec…
zeigt. Obwohl auch dem Unterhaltsschuldner eine begrenzte Leistungsfähigkeit zugestanden wird. Stichwort Selbstbehalt: http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=5
(…)

Kann die Noch-Ehefrau Person X auf Unterhalt bzw. eine
bestimmte Höhe verklagen und welche Chancen hat sie zu
gewinnen?

Man kann sich sicher einigen, dass der eine Ehepartner die Schulden bezahlt und der andere dafür beim Unterhalt Abstriche bis 100% macht.

Allerdings bedarf es in diesem Fall wohl anwaltlicher Hilfe. Unter Zuhilfenahme weiterer Hintergrundinformationen wie z.B. dem Alter der Kinder, deren Ausbildungsstatus und ob man bei den genauer zu spezifizierenden Ausgaben nicht doch kürzen kann…

HTH
mfg M.L.

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort!

Person X nutzt im Moment den Selbstbehalt von 890€ nicht voll aus, ist aber auch nicht viel darunter. Problem bei der Sache ist, daß er eben auch mit dem vollen Selbstbehalt von 890€ keine neue Familie ernähren kann. Deshalb die Frage nach der Kürzung des Unterhaltes für die Kinder aus erster Ehe.
Die Noch-Ehefrau verdient selbst, daher kein Ehegattenunterhalt, bekommt das Kindergeld für 3 Kinder, den Unterhalt von Person X und wird noch von ihrem neuen Lebensgefährten unterstützt, mit dem sie zusammen wohnt. Ihr stehen also finanziell wesentlich mehr Mittel zur Verfügung als Person X. Unverständlich also, daß er weiterhin die volle Unterhaltssumme zahlen soll, wenn er eine neue Familie zu versorgen hat und sich damit verschulden muß, wenn die Noch-Ehefrau keinerlei finanzielle Probleme hat, sich im Gegenteil " ein schönes Leben machen kann".

Noch-Ehefrau keinerlei finanzielle Probleme hat, sich im
Gegenteil " ein schönes Leben machen kann".

Wenn die Noch-Ehefrau Geld verdient und einen solventen Lebensgefährten hat, nützt dem Noch-Ehemann beim Kindesunterhalt nichts. Für eigene Kinder muß man eben nach seinen Möglichkeiten Unterhalt zahlen. Falls der Noch-Ehemann seinen Kindesunterhalt zahlt, hat er auch Anspruch auf das halbe Kindergeld, es sei denn, dieses wäre bei der Zahlung schon verrechnet. Anwaötliche Beratung erscheint hier aber dringend notwendig, damit der Noch-Ehemann nicht über Gebühr belastet wird.