Ich grübele gerade über den folgenden, rein fiktiven Fall und bitte um Eure Meinungen:
Person A verstirbt und hinterlässt hauptsächlich Schulden (Konto mit mehreren Tausend Euros in den Miesen o.ä.). Es gibt kein Testament. Alle gesetzlichen Erben (Ehefrau, Kinder, Enkelkinder) schlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen das Erbe aus. Weitere Verwandte gibt es nur in Form eines Halbbruders (der das Erbe nicht ausgeschlagen hat).
Meine Fragen:
Wird der Halbbruder von Gesetzes wegen her Erbe?
Falls der Halbbruder kein Erbe wird: wer ist, nachdem alle das Erbe ausgeschlagen haben, nun verantwortlich für die persönlichen Sachen des Verstorbenen (z.B. für die gebrauchte Kleidung oder für einen alten PKW -Schätzwert z.B. 3000 €-)? Oder, vielleicht etwas konkreter gefragt, wer ist nun Besitzer dieser Gegenstände und letztendlich dafür verantwortlich?
ja. er ist erbe 2. ordnung und wenn alle anderen ausschlagen, bleibt nur noch er.
Falls der Halbbruder kein Erbe wird: wer ist, nachdem alle
das Erbe ausgeschlagen haben, nun verantwortlich für die
persönlichen Sachen des Verstorbenen (z.B. für die gebrauchte
Kleidung oder für einen alten PKW -Schätzwert z.B. 3000 €-)?
Oder, vielleicht etwas konkreter gefragt, wer ist nun
Besitzer dieser Gegenstände und letztendlich dafür
verantwortlich?
warum sollte er nicht? meinst du, wenn er das erbe auch ausschlägt? das kann er machen bis zu 6 wochen nach bekanntwerden des todes des erblassers.
wenn keine erben vorhanden sind, die auch willens sind, das erbe anzutreten, wird vom nachlaßgericht ein nachlaßverwalter bestimmt. der sieht zu, daß er alles was geht zu geld macht und ggf. davon bekannte verbindlichkeiten des verstorbenen begleicht, z.b. noch ausstehende miete + nebenkosten usw.
zitat: _Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn
der Erblasser verstorben ist, d.h. der Erbfall eingetreten ist und
der Erbe Kenntnis davon hat, dass er gesetzlicher Erbe bzw. Erbe durch letztwillige Verfügung ist._