Wie weit geht eigentlich eine Schadensersatzpflicht in Bezug auf durch Baumaßnahmen entstandene Schäden / Aufwendungen.
Wenn z. B. durch ein ein neues Haus der Sat-Empfang gestört würde, müsste dann der Erbauer die Kosten des Fernsehtechnikers der die Schüssel umsetzt übernehmen?
Hallo,
der genannte Fall ist sehr unwahrscheinlich. Für eine solche Ersatzpflicht müsste ja ein rechtswidriges Handeln des Nachbarn gegeben sein. So dieser das Haus in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen baut, ist hiervon nicht auszugehen.
Eine andere Frage wäre, ob bauplanungsrechtliche Handlungen der Gemeinde, welche dazu führen, dass eine Satellitenschüssel umgestellt werden muss, ersatpflichtig sind. Fraglich ist aber, ob überhaupt ein zu beeinträchtigendes Recht auf Sat-Empfang besteht.
Interessante Frage, das letztere…
Gruß
Dea
Wie weit geht eigentlich eine Schadensersatzpflicht in Bezug
auf durch Baumaßnahmen entstandene Schäden / Aufwendungen.
Wenn z. B. durch ein ein neues Haus der Sat-Empfang gestört
würde, müsste dann der Erbauer die Kosten des
Fernsehtechnikers der die Schüssel umsetzt übernehmen?