Angenommen eine Person A hat eine Garage, die sie zum Abstellen ihres Autos nutzt. Obwohl an der Garage ein Schild „Einfahrt Tag und Nacht freihalten“ angebracht ist, parkt immer ein bestimmter Besucher B des Nachbarhauses über Nacht genau vor dieser Garage.
Angenommen A müsste nun einmal in der Nacht dringend mit dem Auto weg und kommt wegen des abgestellen Fahrzeugs von B nicht aus der Garage. Muss A dann im Nachbarhaus bei allen Wohnungen klingeln, um B zu finden, oder kann A das Fahrzeug von B abschleppen lassen? Wer müsste dann die Abschleppkosten tragen, A weil er den Abschleppdienst beauftragt hat oder B weil er die Ausfahrt blockierte?
Soweit ich informiert bin, muß A den Abschleppdienst bezahlen, da er der Auftraggeber ist. Er kann sich es zwar dann von B zurückklagen, aber das dauert.
Wenn B mal wieder dort parkt, kann A auch die Polizei oder das Ordnungsamt rufen. Die Polizei kann zB die Möglichkeit binnen kürzester Zeit(5Min) an Bs Handynummer zu kommen und ihn aus dem Schlaf zu klingeln.
Gruß
Sticky
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um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben (…wenn man selbst etwas abschleppen lässt, muss man in Vorleistung gehen), empfiehlt es sich, die Polizei einzuschalten. Allerding gibt es Unterschiede:
Ist z.B. das EINfahren in das Grundstück behindert, wird meist nicht abgeschleppt. Es wäre hier „unverhältnismäßig“ das behindernde Fahrzeug dem Verfügungsbereich des Führers/Halters zu entziehen. Die Begründung liegt dann so, dass man mit seinem Fahrzeug ja irgendwo anders Parken könnte, man also in seiner Bewegungsfreiheit nicht groß eingeschränkt wäre.
Entsteht einem durch solche „Unliebsamkeit“ irgendein messbarer Schaden, kann man diesen dann über den zivilrechtlichen Weg vom „Behindernden“ einfordern.
Ist man jedoch „eingeparkt“ auf seinem Grundstück, wird in der Regel abgeschleppt, die Kosten übernimmt dann zunächst die Stadt (oder der Landkreis, pp.) und treibt diese selber beim „Störer“ ein.
Stellt sich der Behindernde direkt in eine Einfahrt, also auf Privatgrund, kann die Polizei nicht das Abschleppen anordnen oder unterstützen.
das privates schild ist keine rechtliche grundlage. du kannst sonst wo schilder hinkleben. du kannst ein schild vor dein grundstueck kleben „betreten verboten“. du hast damit nicht das recht, jemanden wegen „einbruch“ oder „unerlaubtes betreten“ oder aehnlichem anzuklagen[recht schon, aber du gewinnst nicht].
es wuerde mich deshalb stark wundern, wenn der, dem das auto abgeschleppt wurde, die rechnung bezahlen muesste.
bei verkehrsschildern sieht das anders aus…die kann man nicht im baumarkt kaufen und hinkleben/-stellen, wo man will.
das privates schild ist keine rechtliche grundlage.
Stimmt.
es wuerde mich deshalb stark wundern, wenn der, dem das auto
abgeschleppt wurde, die rechnung bezahlen muesste.
Es ist auch ohne Schild nicht erlaubt, vor Grundstückseinfahrten zu parken. Und deshalb darf dort auch abgeschleppt werden. Was zunächst der Auftraggeber (also der in der Garagen zugeparkte) vorstreckt und später vom Abgeschleppten zurückbekommt. Was etwas dauern kann (aber nicht muss), wenn der erstmal nicht zahlen will.
In dem hypothetischen Fall habe ich angenommen, dass A’s Fahrzeug in der Garage steht, also nicht HINAUS kann und dass B’s Fahrzeug auf einer öffentlichen Fläche (z.B. Bürgersteig) steht. A möchte nachts beispielsweise aus der Garage, weil er Bereitschaftsdienst hat. Das Schild „Einfahrt Tag und Nacht freihalten“ hat A angebracht zwecks Verdeutlichung, dass dort eine Einfahrt ist.
also erstens mal kann man selbstverständlich die Polizei rufen und die wird ein Verwarnungsgeld kassieren. Nach dem x-ten mal gibt es dann irgendwann auch mal ein Bußgeld und danach Punkte in Flensburg, und so weiter und so fort.
Man kann ja mal zu später Stunde beim Nachbarn anrufen, ob sein Bekannter nicht den Wagen wegfahren könne, man müsse noch wo hin. Das macht den Parkplatz unangenehm.
Gruß
Peter
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Intressant wäre es nur wenn das ganze ein Verkehrsberuhter bereich wäre, auch spielstraße genannt,
denn:
EGAL wo man steht, außer auf Parkflächen, und Privatgrund
Ist das Halten länger 3 Minuten verboten (auch dann Parken genannt!)
nunja
die kosten kann man leider dann nur im Strittigen Verfahren sich wiederholen, außer die Polizei lässt Abschleppen, dann zahlt erstmal die stadt, und wenn der gute das auto wiederhaben möchte, dann er xD
Angenommen eine Person A hat eine Garage, die sie zum
Abstellen ihres Autos nutzt. Obwohl an der Garage ein Schild
„Einfahrt Tag und Nacht freihalten“ angebracht ist, parkt
immer ein bestimmter Besucher B des Nachbarhauses über Nacht
genau vor dieser Garage.
Hallo Anna,
hast Du schonmal den örtlichen Abschlepper kontaktiert?
Möglicherweise braucht der gar keinen Auftraggeber, sondern
wird auf deinen Tip hin selbst als sein eigener Auftraggeber tätig, wenn er das darf (bin selbst kein Rechtsexperte). Schließlich gibts was zu verdienen.
Ein Beweisfoto ist schnell gemacht. Soll doch der Abgeschleppte
auf Rückerstattung der Kosten beim Abschlepper klagen, wenn er
die Muße dazu hat. Den Wagen kriegt er nur gegen Bares, soweit
ich weiss.
Lasse mich aber gerne schlauer machen.
Schöne Grüße
Christian
hast Du schonmal den örtlichen Abschlepper kontaktiert?
Möglicherweise braucht der gar keinen Auftraggeber, sondern
wird auf deinen Tip hin selbst als sein eigener Auftraggeber
tätig
Einfach mal so ohne weiteres ein Fahrzeug abschleppen? Dann würden die Abschlepper hier wohl in langen Schlangen Streife fahren, um zugeparkte Einfahrten zu entdecken und ganz nebenbei mal Leute an den Haken nehmen, die vor ihrer eigenen Einfahrt parken. Dass das nicht in Ordnung sein kann, dürfte einleuchten.
Abgesehen davon, dass der Abschlepper auch keinerlei rechtliche Befugnis hat, den „Zuparker“ hier im Besitz zu stören.