Kapitalbildende Lebensversicherung
Von: , Frage gestellt am Do, 14. Sep 2006
Hallo,
folgender Fall:
Arbeitgeber schließt für Mitarbeiter eine LV ab. Nach 4 JAhren wird dieser Vertrag stillgelegt und dem AN angeboten, durch Gehaltsumwandlung bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag abzuschließen. DAs macht der AN auch. Ein Jahr später wird dem AN betriebsbedingt gekündigt...
Die gestzliche Unverfallbarkeit der Kapitalbildenden LV endet ca. 2 JAhre nach der Kündigung.
Jetzt meine Frage(n):
a) kurz nach der Kündigung hat der AG das Geld (immerhin 3300 Euro) aus der stillgelegten LV sich auszahlen lassen; geht das???
b) hat nicht der AN Anspruch auf dieses Geld??
Danke für Info!
Jedi
