Guten Tag,
ich habe eine frage zum Thema „Betrugsfall bei einem großen Online-Auktionshaus“.
Angenommen jemand versteigert Online einen elektronischen Gegenstand und der Käufer reklamiert den Artikel als Defekt und möchte sein Geld wieder haben sowie den Artikel zurückschicken.
Jedoch befand sich dieser Artikel definitiv in einem neuwertigen und funktionierenden zustand…
Als Privatverkäufer ist man bekanntermaßen nicht verpflichtet auf rückgabe (bzw. Garantie/Gewährleistung).
Doch was ist wenn sich der Verkäufer auf kulanter Basis mit dem Käufer darauf einigt das Geld zurückzuzahlen und den Artikel zurück nimmt, es sich bei der Rücknahme des Artikels jedoch NACHWEISBAR (z.B. durch Bilder, Auktionstexte, vergleichbare Auktionen) nicht um den selben Artikel inkl. vollständigem Zubehör und Verpackung handelt, sondern um einen baugleichen und stark gebrauchten Artikel bei dem teile des Orignalzubehörs fehlen,
sowie die Verpackung von der Original Verpackung durch markante Details abweicht in der jener betreffende Artikel ursprünglich verschickt wurde?
Was ist in so einem Fall als Verkäufer zu tun wenn das Online Auktionshaus in diesem Fall nicht anders helfen kann als darauf zu verweisen sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen um die angelegenheit zu klären?
Insbesondere wenn der Käufer die anfragen mit absicht ignoriert!
Ich bin gespannt auf ihre Beiträge.
