Betrugsfall bei einem großen Online-Auktionshaus

Guten Tag,

ich habe eine frage zum Thema „Betrugsfall bei einem großen Online-Auktionshaus“.

Angenommen jemand versteigert Online einen elektronischen Gegenstand und der Käufer reklamiert den Artikel als Defekt und möchte sein Geld wieder haben sowie den Artikel zurückschicken.
Jedoch befand sich dieser Artikel definitiv in einem neuwertigen und funktionierenden zustand…

Als Privatverkäufer ist man bekanntermaßen nicht verpflichtet auf rückgabe (bzw. Garantie/Gewährleistung).

Doch was ist wenn sich der Verkäufer auf kulanter Basis mit dem Käufer darauf einigt das Geld zurückzuzahlen und den Artikel zurück nimmt, es sich bei der Rücknahme des Artikels jedoch NACHWEISBAR (z.B. durch Bilder, Auktionstexte, vergleichbare Auktionen) nicht um den selben Artikel inkl. vollständigem Zubehör und Verpackung handelt, sondern um einen baugleichen und stark gebrauchten Artikel bei dem teile des Orignalzubehörs fehlen,
sowie die Verpackung von der Original Verpackung durch markante Details abweicht in der jener betreffende Artikel ursprünglich verschickt wurde?

Was ist in so einem Fall als Verkäufer zu tun wenn das Online Auktionshaus in diesem Fall nicht anders helfen kann als darauf zu verweisen sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen um die angelegenheit zu klären?
Insbesondere wenn der Käufer die anfragen mit absicht ignoriert!

Ich bin gespannt auf ihre Beiträge.

ich habe eine frage zum Thema „Betrugsfall bei einem großen
Online-Auktionshaus“.

Das Kernproblem wird die Beweisbarkeit sein. Der Rücksendende wird behaupten, dass Original-Teil zurückgeschickt zu haben und wird diese Behauptung ggf. mit Fotos und Zeugen belegen. Wie will der Verkäufer beweisen, dass er einen alten gebrauchten Gegenstand erhalten hat und nicht den ursprünglich verschickten ?

Falls das Geld schon zurücküberweisen wurde, hat der Verkäufer wohl gelitten und wird das nächste Mal vorsichtiger sein.

(…)
Jedoch befand sich dieser Artikel definitiv in einem
neuwertigen und funktionierenden zustand…

Beweise?

Als Privatverkäufer ist man bekanntermaßen nicht verpflichtet
auf rückgabe (bzw. Garantie/Gewährleistung).

Korrekt

Doch was ist wenn sich der Verkäufer auf kulanter Basis mit
dem Käufer darauf einigt das Geld zurückzuzahlen und den
Artikel zurück nimmt,

Nichts, dann nimmt ern zurück, ist zwar unlogisch, aber man kann es…

es sich bei der Rücknahme des Artikels
jedoch NACHWEISBAR (z.B. durch Bilder, Auktionstexte,
vergleichbare Auktionen) nicht um den selben Artikel inkl.
vollständigem Zubehör und Verpackung handelt,

Beweise sichern… GGf. Zeugen?

sondern um einen
baugleichen und stark gebrauchten Artikel bei dem teile des
Orignalzubehörs fehlen,
sowie die Verpackung von der Original Verpackung durch
markante Details abweicht in der jener betreffende Artikel
ursprünglich verschickt wurde?

Beweise, dass es So ist???

Was ist in so einem Fall als Verkäufer zu tun wenn das Online
Auktionshaus in diesem Fall nicht anders helfen kann als
darauf zu verweisen sich mit dem Käufer in Verbindung zu
setzen um die angelegenheit zu klären?
Insbesondere wenn der Käufer die anfragen mit absicht
ignoriert!

Da Bleibt leider nur Beweise sammeln, anzeige auf Betrug u. ggf auf Diebstahl erstatten, und ne gute Rechtsschutzversicherung haben :smile:

Jetz meine Private Meinung zum Ganzen (alles was ich schreib, beruht auf Leienhaftigkeit…!)

Du musst nachweisen, dass dies nicht der Artikel ist, den du versand hast!
Kannst du durch Fotos (egal ob digi oder Normales Foto!) zu Papier bringen und dies als Beweise Sammeln.
Ebenso würde ich Daraus ergehend, grundsätzlich nicht das geld zurücküberweisen, denn - das ist vielleicht so öhnlich - bei überweisung des Bußgeldes fürs Knöllchen umme Egge - Akzeptierst du die „Strafe“
Deshalb vorsicht walten…
zurück zum ganzen:
Hast du alle beweise gesammelt, gehst du zum Örtlichen Polizeirevier mit allen Beweisen, und nimmst auch das Falsche gerät mit, und beweist anhand der Fotos, die Fälschung die zurück kam.
Da wäre nämlich auch diebstahl (Unterschlagung Fremden Eigentums…) und Betrug (Absichtlich Falsches gerät zurückschicken) beides gegeben und der Satz „und alle sonstigen Vergehen erhebe ich Anzeige…“ sollte nicht fehlen…

und dann wenns klappt, rumepelt bei dem mal die Örtliche bei ihm ein und guggt da mal deutlich durch…

nunja, wie gesagt, alles nur leienrat, aus meiner sicht geschildert, ich empfehle trotzdem die -falls vorhanden- rechtsschutzversicherung um Beistand zu bitten, und einen RA aufzusuchen…