Was versteht man im juristischen Sinne unter „Alternative“?
Bsp.:
Der § 81b StPO (1.Alternative) ist ja bekanntlich die Rechtsgrundlage für erkennungsdienstliche Behandlungen für Zwecke des Strafverfahrens.
Mathias
Was versteht man im juristischen Sinne unter „Alternative“?
Bsp.:
Der § 81b StPO (1.Alternative) ist ja bekanntlich die Rechtsgrundlage für erkennungsdienstliche Behandlungen für Zwecke des Strafverfahrens.
Mathias
Oft sind innerhalb eines Paragrafen, genauer: eines Satzes, verschiedene Möglichkeiten aufgelistet:
§ 1. Wer zu schnell fährt oder falsch überholt oder seine Frau nicht gut behandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Die einzelnen Möglichkeiten nennen sich:
§ 1 Alt. 1,
§ 1 Alt. 2 und
§ 1 Alt. 3.
Manchmal wird auch „Var(iante)“ geschrieben oder „Fall“
Levay
Aaah, alles klar. Das muss man wissen.
Dank dir!
Hallo,
jetzt muss ich ma Pfennigfuchsen 
Alternative bezeichnet immer die Auswahlmöglichkeit aus zwei (!!!) Möglichkeiten.
bei allen anderen müsste es korrekt „Möglichkeit“ oder „Variante“ heißen, aber Grammatik bzw. der richtig Gebrauch von Fremdwörtern war halt noch nie eine Stärke der Gesetzgebung.
Gruß
HaWethie
Das hat mit der Gesetzgebung nichts zu tun; im Gesetz steht das ja nicht so.
Levay
Centfuchsen
Servus!
Alternative bezeichnet immer die Auswahlmöglichkeit aus zwei
(!!!) Möglichkeiten.
Wobei es dann aber auch nur eine Alternative gibt. Beispiel: Du kannst mir all Dein Geld freiwillig geben oder von mir erschossen werden auch. Dann ist „erschossen werden“ die Alternative.
Der Alternativen-Quatsch ist leider bei Juristen bis in die höchsten Gerichte hinein sehr weit verbreitet und vermutlich unausrottbar. Hängt wohl damit zusammen, dass die meisten Juristen das, was aus ihrem Mund kommt,für „geschliffene Sprache“ halten und sich für logisches Denken auch zu fein sind. So sprechen die meisten von ihnen auch penetrant von „Ziffer 13“ und „Ziffer a“, als wüßten sie wirklich nicht, dass „a“ ein Buchstabe und „13“ eine aus zwei Ziffern gebildete Zahl ist bzw. wenn ein Punkt dahintersteht, eine Nummer.
Völlig idiotisch ist es auch meistens, von „Alternative“ zu reden, da in aller Regel die Varianten kumulativ (das ist das Gegenteil von alternativ) vorliegen können. Im Beispiel des § 81b StPO darf man Fingerabdrücke sowohl zu Ermittlungszwecken als auch zu erkennungsdienstlichen Zwecken abnehmen. Gäbe das Gesetz wirklich „Alternativen“ vor, müsste der Beschuldigte zweimal hintereinander geladen werden.