Wenn in einer Ebay-Auktion der Satz steht
„Alle meine Auktionen sind Privatauktionen und erfolgen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.“
Ist dann dadurch auch eine Rücknahme ausgeschlossen oder muß der Ausschluß einer Rücknahme ausdrücklich erwähnt werden?
Es gibt sowieso kein allg. Rückgaberecht, insofern ist es völlig unschädich, wenn es nicht erwähnt wird. Die Tatsache, dass viele Verkäufer das Rückgaberecht ausdrücklich ausschließen, ändert daran nichts.
erwähnen sollte man noch, dass wenn jemand jeden Monat einiges bei ebay verkauft und das auch regelmäßig über 100 Euro im Monat ausmacht, von einigen Gerichten schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird. Dann wird es nichts mit dem Gewährleistungsausschluß. Und es muss auf die Rücktrittsmöglichkeit wg. Fernabsatzgeschäft hingewiesen werden. Da sind derzeit wieder Abmahnungswellen zu beobachten.
Grüße
EK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]