Vereinsrecht - Kassenprüfung

Hallo,
meine Fragen:

  1. Ein Verein wählt Kassenprüfer. In der Vereinssatzung steht jedoch nichts über die Aufgaben der Kassenprüfer. Wer bestimmt dann, wann, wo und wie oft eine Prüfung vorgenommen wird? Der Vereinsvorstand? Oder bestimmen dies die Kassenprüfer in Eigenverantwortung? Kann ein Vorstandsmitglied verlagen, bei der Prüfung dabei zu sein?
    Danke für Infos im voraus
    mfG
    Manfred

Hallo,

meine Fragen:

  1. Ein Verein wählt Kassenprüfer. In der Vereinssatzung steht
    jedoch nichts über die Aufgaben der Kassenprüfer. Wer bestimmt
    dann, wann, wo und wie oft eine Prüfung vorgenommen wird? Der
    Vereinsvorstand? Oder bestimmen dies die Kassenprüfer in
    Eigenverantwortung?

Der Termin der Kassenprüfung wird in der Regel nach Absprache zwischen Kassenprüfer und Kassenwart festgelegt

Kann ein Vorstandsmitglied verlangen, bei der Prüfung dabei zu sein?

Natürlich

Aufgabe des Kassenprüfers ist es, sich der ordnungsgemässen Kassenführung zu versichern, darüber einen Bericht zu verfassen und diesen bei der Jahreshauptversammlung zu verlesen und dann der Jahreshauptversammlung die „Entlastung“ des zuständigen Vorstandsmitgliedes vorzuschlagen (oder eben nicht)

Danke für Infos im voraus

gerne

Grüssle
Suse

Hallo,

der Termin muss nicht in der Satzung stehen und wird einfach frei vereinbart. Sinnvollerweise führt man die Kassenprüfung kurz vor der Jahreshauptversammlung durch.

Vorstandsmitglieder dürfen an der Prüfung immer teilnehmen. Ich bin in unserem Vereins jedes mal dabei!

Viele Grüße
Florian