Gewährleistungsrecht bei defektem Laptop

Wo finde ich dazu konkrete Tipps und Ratschläge? (Paragraphen, Urteile)

Es geht um ein Laptop von Person A, welches bereits mehrmals über Monate erfolglos in Reparatur war. Zugesichert wurde bei der letzten Reparatur durch den Händler B, dass bei erneutem Defekt das Gerät ausgetauscht würde. Nun befindet sich das Gerät erneut in Reparatur. Wie oft muss das Person A akzeptieren? Wie gesagt, es handelt sich um ca. 4-5 Monate Reparaturzeit!!! Einziges Entgegenkommen nach einer Beschwerde: ca. 60% des ursprünglichen Kaufpreises würden erstattet (Restwert lt. Händler). Das ist doch nicht okay, oder?

Muss man sich das gefallen lassen?

danke schon jetzt!
zora

Hallo,

Wo finde ich dazu konkrete Tipps und Ratschläge? (Paragraphen,
Urteile)

BGB

Es geht um ein Laptop von Person A, welches bereits mehrmals
über Monate erfolglos in Reparatur war. Zugesichert wurde bei
der letzten Reparatur durch den Händler B, dass bei erneutem
Defekt das Gerät ausgetauscht würde. Nun befindet sich das
Gerät erneut in Reparatur. Wie oft muss das Person A
akzeptieren? Wie gesagt, es handelt sich um ca. 4-5 Monate
Reparaturzeit!!! Einziges Entgegenkommen nach einer
Beschwerde: ca. 60% des ursprünglichen Kaufpreises würden
erstattet (Restwert lt. Händler). Das ist doch nicht okay,
oder?

Muss man sich das gefallen lassen?

Ist „Man“ Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des BGB ?
Wann wurde der Laptop gekauft, wann reklamiert ?

Gruß

S.J.