Internetbestellung von Kindern

Hallo! Wenn sich eine 14-jährige per Internet ein Horoskop erstellen lässt und dabei ein falsches Alter angibt, (weil es nur für Volljährige zugelassen ist) müssen die Eltern dann für die Rechnung dafür aufkommen?

@FAQ: Kniefall mach und laut BITTE schrei :wink:
Hallo Christian,

Da diese bzw ähnlich gelagerte Fragen ja in letzter Zeit mindestens 1x wöchentlich kommen, könntest du BITTE BITTE eine FAQ zu dem Thema einrichten.

Gruß
Sticky

Begriff des ‚Kindes‘ im Strafrecht
Servus!

Leider ist die 14jährige kein Kind, sondern eine Jugendliche (§ 19 StGB, § 1 JGG). Wenn Sie von Anfang an nicht vorhatte zu bezahlen stehen nicht die Eltern, sondern das Mädchen selbst unter Betrugsverdacht.