Situation:
Das Haus steht in einem Gewerbebetrieb. In diesem Haus wohnen drei Parteien. Der Vermieter hat, um selbst keine Probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt zu bekommen, einfach erklärt, dass eine Partei für die Heizung und die andere für die Hausmeistertätigkeit tätig sind.
Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Die beiden Parteien haben keine Wohnberechtigung, da auch kein Gewerbe vorliegt.
Es stört uns bisher nicht.
Es wohnt eine türkische Familie in diesem Haus. Diese versuchen das Gewerbe meiner Frau seit Jahren zu terrorisieren. Denn in ihrem Glauben ist so etwas verdammt.
Soweit zur Erklärung.
Vor dem Haus hat der Vermieter Parkplatzmarkierungen angebracht. Uns stehen zwei private Parkplätze zu, weil wir zwei Wohnungen bewohnen. Den oberen Parteien je ein Parkplatz.
Ein zusätzlicher Parkplatz wurde für das Gewerbe vorgesehen.
Der türkische Mann hat uns erklärt, dass ihm es SCHEISS egal ist, Gewerbe oder nicht. Er parkt in Zukunft auf diesem Parkplatz…
Meine Frau und ich führen zwei unterschiedliche Gewerbe aus - mit Besucherverkehr.
Wieviele gewerbliche Parkplätze würden uns zustehen?
Gibt es ein Urteil?
Vielen Dank für Eure schnelle Antwort.
Thomas Gaßner