Ein Unternehmer führt eine Entsorgungsarbeit bei einem Privatmann durch, mit der mündlichen Zusicherung, sich mit den Kosten dafür an denen der Kommune zu orientieren. Der Privatmann zahlt und stellt jedoch im Nachhinein fest, daß der Preis um ein Vielfaches überzogen war. Er bittet um Begründung für die überhöhte Rechnung. Der Unternehmer verweigert dem Privatmann die Begründung für die Rechnungsstellung, weil die Rechnung bereits beglichen ist. Kann der Auftraggeber im Nachhinein Regressansprüche stellen (z.B.: Gerichtl. Mahnbescheid-37)?
Also, mit Regress hat das gar nichts zu tun.
Interessant ist nur die Frage, ob das gezahlte Geld mehr war als der Anspruch. Wenn ja, ist der Unternehmer insoweit ungerechtfertigt bereichert und muss das Erlangte herausgeben.
Es bietet sich an, einen Anwalt einzuschalten.
Levay
Interessant ist nur die Frage, ob das gezahlte Geld mehr war
als der Anspruch. Wenn ja, ist der Unternehmer insoweit
ungerechtfertigt bereichert und muss das Erlangte herausgeben.
wie wäre es wenn z.B. ein Boschdienst auf Anfrage zusagt der Austausch einer Verteilerdose würde ca. 80 Euro kosten
Bei der Auftragsannahme versucht der Mitarbeiter zu formulieren „Beleuchtung überprüfen“
Kunde X besteht auf genauer Formulierung auf dem Auftrag : „Austausch der Verteilerdose“
Kunde X kommt 3 Tage später - reicht die EC-Karte - achtet (weil z.B: zugetextet) nicht auf den Betrag , gibt Geheimzahl ein - Bezahlvorgang beendet - bekommt Rechnung in die Hand gedrückt, beachtet wiederum nicht, weil Boschdienstmensch z.B. ganz dringend abschliessen möchte
Kunde X geht zum Anhänger stellt fest : neuer Stecker + neuer Adapter dran (die wollte er selber austauschen, hatte sie deswegen NICHT beauftragt) und fragt dann doch nochmal nach
Bosch Dienst Mensch beruft sich auf auch „war dann wohl auch kaputt“ und geht
Kunde X schaut auf die Rechnung : 230 €
Es bietet sich an, einen Anwalt einzuschalten.
hier auch ? ja, gell ? :-\
Gruß H.