Sonderkündigungsrecht Telefongesellschaft?

Person A hat bei einer lokalen Telefongesellschaft B einen Telefonanschluß mit ISDN und DSL-Flatrate.

Immer wieder kommt es zu Störungen. Entweder kann A sich nicht ins Internet einwählen oder die Telefonleitung (übrigens auch von allen anderen Kunden im gesamten lokalen Netz) ist tot, so dass A nicht telefonieren und auch nicht angerufen werden kann.

Nun hat A seit 2 Tagen keine funktionierende Leitung, nur DSL funktioniert sporadisch.

Die Kundenhotline der Firma B ist (weder vom Handy noch von einer Telefonzelle aus) erreichbar.

Hat A ein Sonderkündigungsrecht und wenn ja, mit welcher Frist?

Hallo Helmut,

diese Telefongesellschaft scheint jetzt öfter hier aufzutauchen.

Zu deiner Frage:

§ 323 BGB
"Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten."

Gruß!

Horst