Hallo,
wenn bei einem Strafprozess ein Urteil ergeht, kann man dagegen Berufung oder Revision einlegen. Eine Hauptverhandlung kann aber auch jederzeit vorzeitig durch Einstellung des Verfahrens enden. Ein Urteil ist in solchen Fällen entbehrlich.
Nehmen wir an, eine Mutter, deren Kind misshandelt worden ist, fühlt sich durch die Einstellung des Verfahrens ungerecht behandelt. Hat die Mutter oder die Angehörigen des Kindes irgend eine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen einen eingestellten Strafprozess einzulegen, oder kann dies immer nur ein Staatsanwalt tun? Könnte ja sein, dass der Reichter, der den Strafprozess eingestellt hat, falsch entschieden hat. Welche Möglichkeiten hat der Staatsanwalt im Falle eines eingestellten Verfahrens, gegen diese Richterentscheidung vorzugehen?
Besten Dank
Martin Unterholzner