Betreutes Wohnen / ein Behinderter will umziehen

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Sep 2000

Hey Leute !!!

Ich bin bereits einige Jahre Betreuer, eines 60 Jährigen Behinderten ( vom Vormundschaftsgericht bestellt ). Nun will der Mann nach ca. 58 Jahren ( kein Witz, er ist tatsächlich schon so lange da ) ausziehen und bei einer Familie einziehen, welche sich im Rahmen des betreuten Wohnens dazu bereit erklärt hat.

Ich halte die Sache für sehr positiv und meinen "Pflegling" auch für geeignet. Jedoch kommen jetzt Sachen wie Heimvertragsauflösung etc. auf mich zu. Wer hat in dieser Sache schon Erfahrungen, was muß ich ggf. beachten.

Für Tipps immer dankbar.


Gruß elia

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Betreutes Wohnen / ein Behinderter will umzieh

    Hallo Elia,

    ich kann dir da eine Link geben, der dir bestimmt weiterhelfen können:
    http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Betreuungsrecht.htm

    Wenn du dich in die Mailingliste einträgst, kannst du dort deine Frage stellen und es werden dir eine Menge Berufsbetreuer antworten!

    Gruß,

    Susi

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Betreutes Wohnen / ein Behinderter will umzieh

    Hallo Elia Ich bin bereits einige Jahre Betreuer, eines 60 Jährigen
    Behinderten ( vom Vormundschaftsgericht bestellt ). Nun will
    der Mann nach ca. 58 Jahren ( kein Witz, er ist tatsächlich
    schon so lange da ) ausziehen und bei einer Familie einziehen,
    welche sich im Rahmen des betreuten Wohnens dazu bereit
    erklärt hat.
    Betreutes Wohnen oder psychiatrische Familienpflege? Macht kostenübernahmetechnisch zumindest in Württemberg einen riesen Unterschied. Ich halte die Sache für sehr positiv und meinen "Pflegling"
    auch für geeignet.Jedoch kommen jetzt Sachen wie
    Heimvertragsauflösung etc. auf mich zu. Wer hat in dieser
    Sache schon Erfahrungen, was muß ich ggf. beachten.
    Kündigung Heimvertrag vorher mit Vormundschaftsgericht absprechen. Ist eigentlich nicht unbedingt genehmigungspflichtigt, evt. gibt es hier aber andere Rechtsauffassungen. Umzug unbedingt dem VG melden. Bei der Kündigung das Übliche: Fristen beachten, rechtzeitig kündigen etc. Ich würde aber erst dann kündigen, wenn ich die Kostenübernahme für die andere Unterbringung sicher hätte. Wie regelst Du den Umzug? Probier, das Sozialamt an Umzug und Einrichtung zu beteiligen.

    Wenn Du Fragen hast, mail mich an: [E-Mail-Adresse entfernt]. Bin seit 4 Jahren bei einem Betreuungsverein beschäftigt.

    Gruß! Tine

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