Ich bin bereits einige Jahre Betreuer, eines 60 Jährigen Behinderten ( vom Vormundschaftsgericht bestellt ). Nun will der Mann nach ca. 58 Jahren ( kein Witz, er ist tatsächlich schon so lange da ) ausziehen und bei einer Familie einziehen, welche sich im Rahmen des betreuten Wohnens dazu bereit erklärt hat.
Ich halte die Sache für sehr positiv und meinen „Pflegling“ auch für geeignet. Jedoch kommen jetzt Sachen wie Heimvertragsauflösung etc. auf mich zu. Wer hat in dieser Sache schon Erfahrungen, was muß ich ggf. beachten.
Ich bin bereits einige Jahre Betreuer, eines 60 Jährigen
Behinderten ( vom Vormundschaftsgericht bestellt ). Nun will
der Mann nach ca. 58 Jahren ( kein Witz, er ist tatsächlich
schon so lange da ) ausziehen und bei einer Familie einziehen,
welche sich im Rahmen des betreuten Wohnens dazu bereit
erklärt hat.
Betreutes Wohnen oder psychiatrische Familienpflege? Macht kostenübernahmetechnisch zumindest in Württemberg einen riesen Unterschied.
Ich halte die Sache für sehr positiv und meinen „Pflegling“
auch für geeignet.Jedoch kommen jetzt Sachen wie
Heimvertragsauflösung etc. auf mich zu. Wer hat in dieser
Sache schon Erfahrungen, was muß ich ggf. beachten.
Kündigung Heimvertrag vorher mit Vormundschaftsgericht absprechen. Ist eigentlich nicht unbedingt genehmigungspflichtigt, evt. gibt es hier aber andere Rechtsauffassungen. Umzug unbedingt dem VG melden. Bei der Kündigung das Übliche: Fristen beachten, rechtzeitig kündigen etc. Ich würde aber erst dann kündigen, wenn ich die Kostenübernahme für die andere Unterbringung sicher hätte. Wie regelst Du den Umzug? Probier, das Sozialamt an Umzug und Einrichtung zu beteiligen.
Wenn Du Fragen hast, mail mich an: [email protected]. Bin seit 4 Jahren bei einem Betreuungsverein beschäftigt.