Attest vom Amtsarzt
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 20. Sep 2006
Student X kann wegen Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen. Dafür verlangt die Uni innerhlb von drei Tagen ein amtsärztliches Attest. Hat der Prüfungsausschuss das Recht, zu bestimmen, dass das Attest von dem Gesundheitsamt der Universitätsstadt stammt, auch wenn der Student keinen Wohnsitz in dieser Stadt angemeldet hat, sondern sogar in einem anderen Bundesland lebt? Sogar das Gesundheitsamt der Unistadt sagt, dass die Zuständigkeit beim Gesundheitsamt der Heimatstadt des Studenten liegt. Kann man von einem kranken Studenten verlangen, sehr weit zu fahren, um dann ein Attest von einem für ihn nicht zuständiges Gesundheitsamt zu beschaffen? Oder muss die Uni auch das Attest von dem für den Studenten eigentlich zuständigen Amt akzeptieren?
