Hallo,
ich habe bei der auffälligen Streuung hinsichtlich erreichter Punkte und vergebener Noten den Eindruck, dass kein Lehrer tatsächlich an konkrete Richtlinien in der Benotung schulischer Leistungen gebunden ist. So drängt sich die Frage auf, wonach sich Lehrer in der Benotung orientieren - oder orientieren müssen…
Wer gibt eigentlich vor, welche Leistung mit welcher Note zu bewerten ist? Kann ein Lehrer beispielsweise für 25 von 35 Punkten eine 3,0 geben? Gibt es Gesetze oder Verordnungen, die dies regeln? Wird auf Bundes- oder Länderebene festgelegt, wie erbrachte Leistungen zu benoten sind?
Gruß,
m
Hallo,
meines Wissens haben Lehrer in der Benotung von Klassenarbeiten einen sehr weiten Beurteilungsspielraum. So lange nicht offensichtliche Willkür herrscht, wird sich da kein Richter einmischen.
Hinzu kommt, dass Klassenarbeiten selbst keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen (Versetzung) haben, sondern erst das auf Ihnen beruhende Zeugnis. Verwaltungsrechtlich kann man daher nur gegen das Zeugnis vorgehen. Im Zuge einer entsprechenden Überprüfung würden dann aber auch die Klassenarbeiten und deren Benotung geprüft. Die Gerichte sind aber hier mit Korrekturen eher zurückhaltend.
Gruß Holger
ich glaube solang die punkterelation gewahrt bleibt, also eine nachvollzeihbare notenskala besteht, ohne eine diskriminierung (zB 30 von 32 punkten die 1, 25 die 2 und 24 die 3…) darf der lehrer schon frei entscheiden, aber dass 35 von 40 punkten ne 4 gibt??? ne da wird er probleme bekommen 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo madomski,
gesetzliche Festlegungen würden hier keinen Sinn machen, denn da Arbeiten unterschiedlich schwer sind, würde eine Regel wie „bis 25 von 35 Punkten gibt es eine drei“ keinesfalls Gerechtigkeit herstellen. Dann müsste in jeder Klasse in Deutschland die gleiche Arbeit geschrieben werden. Dies hätte aus meiner Sicht sehr negative Folgen, die aber nicht Gegenstand juristischer Diskussionen sind!
Gruß!
Christian
ich habe bei der auffälligen Streuung hinsichtlich erreichter
Punkte und vergebener Noten den Eindruck, dass kein Lehrer
tatsächlich an konkrete Richtlinien in der Benotung
schulischer Leistungen gebunden ist. So drängt sich die Frage
auf, wonach sich Lehrer in der Benotung orientieren - oder
orientieren müssen…
Wer gibt eigentlich vor, welche Leistung mit welcher Note zu
bewerten ist? Kann ein Lehrer beispielsweise für 25 von 35
Punkten eine 3,0 geben? Gibt es Gesetze oder Verordnungen, die
dies regeln? Wird auf Bundes- oder Länderebene festgelegt, wie
erbrachte Leistungen zu benoten sind?
Gruß,
m