Mal angenommen jemand kauft online einen Artikel für xxx Euro, der nur per Spedition (Artikel wiegt xxx kg) geliefert werden kann.
Der Artikel wird diesem jemand geliefert aber er gefällt dieser person nicht und diese person nutzt das Widerufsrecht.
Muss sich dann der Händler um eine Spedition (also den Abtransport der Ware zu ihm) kümmern? Und muss der Händler die Kosten komplett übernehmen?
Oder fallen da für den Käufer anteilig Kosten an?
normalerweise steht sowas im „Kleingedruckten“ des Verkäufers (z.B. bei Rückgabe trägt der Kunde die Transportkosten usw.) - in vielem macht das wohl auch Sinn, oder nicht?
Im Zweifelsfall dürfte es nicht sehr schwer sein, dies per Anruf vor einer spezifischen Bestellung bei einem bestimmten Anbieter herauszubekommen.
Und es ist sicherlich generell sinnvoll, mal in einem Geschäft usw. das jeweilige Produkt anzusehen, ob es grundsätzliche gefällt, den Erwartungen und dem Zweck entspricht usw. bevor man dann nach dem besten Angebot z.B. online sucht.
Tille71
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Mal angenommen jemand kauft online einen Artikel für xxx Euro,
Auf die XXX kommt es an. Im §357 des BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html) steht:
‚Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt…‘
Muss sich dann der Händler um eine Spedition (also den
Abtransport der Ware zu ihm) kümmern?
Im allgemeinen steht im Kaufvertrag / auf dem Bestellschein / auf dem Lieferschein, wie eine Rücksendung zu erfolgen hat. Wenn nicht, ruf an. Sonst hast Du später das Problem, dass man Dir die angeblich zu hohen Kosten anlasten will.
Und muss der Händler die Kosten komplett übernehmen?