Fahrrad ohne Licht

Hallo

Folgender Fall:

Person A und B fahren nachts mit dem Fahrrad ohne Licht. Die Polizei hält sie an, lässt die Luft aus den Reifen um sicherzugehen, dass die Schuldigen nicht mit dem Fahrrad weiterfahren und entfernt sich vom Geschehen.

Haben Personen A und B glück gehabt?
Ist es richtig, dass sie lediglich mit einer Geldstrafe von je 10€ hätten rechnen müssen? Was hätte die Polizei im Schlimmsten Falle machen können, z.b. Wenn Personen A und B „aufgemuckt“ hätten? Hätten sie die Fahrräder konfiszieren können um sicherzustellen, dass die Personen nicht weiterfahren?

Und andersherum: Wenn sich Person A im nachhinein vor Gericht beschwert hätte, dass ihm die Luft aus dem Reifen genommen wurde, hätte das Folgen für den Polizist gehabt oder hat er rechtlich korrekt gehandelt?

Hi MampfredMoin,

Person A und B fahren nachts mit dem Fahrrad ohne Licht. Die
Polizei hält sie an, lässt die Luft aus den Reifen um
sicherzugehen, dass die Schuldigen nicht mit dem Fahrrad
weiterfahren und entfernt sich vom Geschehen.

nur gut, dass die bösen Polizisten die Luftpumpe übersehen haben.

Gruß Ralf

Haben Personen A und B glück gehabt?

Ja, siehe hier:
http://mephisto976.uni-leipzig.de/modules.php?name=N…

luft aus reifen lassen ? das dürfen die polizisten doch gar nicht. soweit ich weiss grenzt sowas an sachbeschädigung. also ich würde das nicht mit mir machen lassen. dann lieber 10 euro zahlen.

oder lassen die dann auch gleich die luft aus dem autoreifen wenn das licht nicht geht :wink:

gruss