Muss man, wenn man eine GmbH gründet, für die Stammeinlage gegenüber wem auch immer einen Nachweis erbringen, woher man das Geld hat?
Muss man, wenn man eine GmbH gründet, für die Stammeinlage
gegenüber wem auch immer einen Nachweis erbringen, woher man
das Geld hat?
Ich würde es mal so sehen: Das Geld ist absolut transparent für jegliche Finanzbehörde. Welche Fragen hier ggf. auftauchen (auch gegenüber eventl. Kreditgebern o.ä.), sollte jedem klar sein, da ein Erscheinen aus dem nichts wohl kaum zufriedenstellend ist:wink:
Sollten weiterhin zusätzliche Kredite notwendig sein, dann interessiert sich der zukünftige Kreditgeber aller Wahrscheinlichkeit ebenfalls nach der Herkunft.
Vielen Dank für das posting. Es beantwortet meine Frage aber nicht. Um es vorwegzunehmen: Ich beabsichtige weder eine GmbH zu gründen noch habe ich das entsprechende Kleingeld hierfür.
Es ergibt sich die Frage, woher das Finanzamt von dem Geld Wind bekommt. Soviel wie ich gehört habe, muss man doch beim Handelsregister diesbezüglich nichts vorlegen.
hi,
wenn das finanzamt rausbekommt, dass ein steuerpflichtiger X eine
einlage in eine gmbh leistet, darf sie sich schon fragen stellen.
i.d.r. passiert das so: x ist steuerlich etwas nachlässig bzw.
verdient als unternehmer immer nur knapp über dem existenzminimum.
dem x ist allerdings keine steuerhinterziehung etc. nachweisbar, auch
die betriebsprüfungen führen zu keinem ergebnis.
nun taucht im finanzamt eine gmbh als steuerpflichtige auf. zur
einrichtung verlangt das finanzamt i.d.r. vom geschäftsführer eine
kopie der satzung und der gf-verträge. jetzt sieht das finanzamt,
dass lt. satzung x eine stammeinlage von 50.000 euro übernommen hat.
es ist nun nur legitim, wenn sie den x fragt woher das geld kommt.
entweder er hat es verdient oder geschenkt/geerbt, dann knüpfen sich
daran steuerliche folgen (EStG bzw. ErbStG) oder er hat im lotto
gewonnen (dann ohne steuerliche folgen).
insoweit darf und muss das finanzamt natürlich nachfragen. wenn der
steuerpflichtige jetzt nichts glaubhaftes vorlegen kann (opa
gestorben etc., bungalow verkauft), dann wird das finanzamt natürlich
im zweifel annehmen, dass es sich um unversteuertes einkommen handeln
muss, weil man aus den vorherigen einkünften wohl nicht soviel hätte
sparen können.
–> übrigens besteht auch für kreditinstitute ab 15.000 euro eine
pflicht zur notifizierung der geldbewegungen nach dem
geldwäschegesetz.
gruss vom
showbee
Hui, hier geht ja richtig die Post ab, so macht Forum Spass.
Allerdings habe ich doch noch Unklarheiten.
- Natürlich soll und kann der Finanzbeamte Fragen stellen. Ob er es aber auch macht?
Denn es ist doch so, dass der GmbH-Gesellschafter der die Einlage leistet und bisher Lohnsteuer gezahlt hat nicht unbedingt den gleichen Sachbearbeiter bei seinem Finanzamt hat wie die GmbH beim Finanzamt für Körperschaften, oder irre ich mich da? Was, wenn der Gesellschafter bisher ein ganz unauffälliger „Held der Arbeit“ war und Angestellter in einer x-beliebigen Firma ist und bleibt. Ich glaube, das geht da unter und keiner merkts. - Welche Unterlagen fordert der Finanzbeamte denn wirklich bei Gründung einer GmbH an? Wirklich den GF-Vertrag oder nur den Gesellschaftervertrag?
Danke, showbee. Danke, Jürgen Wilhelm.
Hallo,
- Natürlich soll und kann der Finanzbeamte Fragen stellen. Ob
er es aber auch macht?
davon kann man ausgehen.
Zwei Beispiele: Vor ungefähr zehn Jahren habe ich gut eine Woche für eine GmbH Berater gespielt. Die Entlohnung lag bei rd. 2000 DM. Etwa vier Jahre danach erhielt ich einen Anruf vom gerade die GmbH prüfenden Finanzamt, ob ich denn tatsächlich eine Leistung erbracht hätte, ob also der in Abzug gebrachten Rechnung tatsächlich eine Leistung gegenüberstand.
Vor einiger Zeit kaufte ich eine Wohnung, die im Rahmen einer Stadtteilumgestaltung errichtet wurde. Die ganze Maßnahme fand ungefähr 100 Meter vom zuständigen Finanzamt entfernt statt, so daß die Maßnahme wohl bekannt gewesen sein dürfte. Vom Grundbuchamt wurde die Adresse ans Finanzamt gemeldet, unter der die ganze Baumaßnahme lief. Meine Wohnung hatte jedoch eine andere Adresse und zwar eine auf einer Querstraße. Ich erhielt vom Finanzamt einen Anruf, ob ich denn wohl derzeit zur Miete wohnte und die gekaufte Wohnung vermietete. Man wollte also nachprüfen, ob ich evtl. Mieteinnahmen verschwiegen hätte. Natürlich folgte auch die obligatorische Frage, woher denn überhaupt der zum Erwerb der Wohnung benötigte Betrag stammte.
Ähnliche Vorfälle sind mir in zweistelliger Anzahl aus dem Bekanntenkreis bekannt. Ich schließe daraus, daß man einerseits auch wegen vergleichsweise kleiiner Beträge nachfragt und andererseits unter den relevanten Behörden (uund natürlich erst recht unter den Abteilungen) recht munter Daten austauscht bzw. abgleicht.
Es ist also davon auszugehen, daß in dem von showbee skizzierten Fall eine Nachfrage erfolgen wird.
Gruß,
Christian
Hallo!
Denn es ist doch so, dass der GmbH-Gesellschafter der die
Einlage leistet und bisher Lohnsteuer gezahlt hat nicht
unbedingt den gleichen Sachbearbeiter bei seinem Finanzamt hat
wie die GmbH beim Finanzamt für Körperschaften, oder irre ich
mich da?
Dafür gibt es sogen. Kontrollmitteilungen von FA Sachbearbeiter X an Y und
die gehen auch von Bundesland zu Bundesland. Neuerdings in Amtshilfesachen auch
von einem EG Land zum anderen.
Was, wenn der Gesellschafter bisher ein ganz
unauffälliger „Held der Arbeit“ war und Angestellter in einer
x-beliebigen Firma ist und bleibt. Ich glaube, das geht da
unter und keiner merkts.
Tendenziell, wenn es sich um eine 08-15 GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und hälftiger Soforteinzahlung handelt. Handelt es sich aber um eine Vermögensverwaltende GmbH (Wohnungsbau) mit Stammeinlagen von großen 5STellern pro Nase, dann gehts durchaus schneller.
- Welche Unterlagen fordert der Finanzbeamte denn wirklich
bei Gründung einer GmbH an? Wirklich den GF-Vertrag oder nur
den Gesellschaftervertrag?
Satzung immer, GF Verträge nur, wenn Gesellschafter=Geschäftsführer bzw. bei 1-Mann-GmbH bzw. bei Familiengesellschaften. Dann geht es aber primär darum, ob nicht ggf. sogen. „verdeckte Gewinnausschüttungen“ vorliegen könnten.
Gruß,
showbee
Jetzt verstehe ich die Sache schon besser. Es hört sich aber immer noch so an, als wenn der Z.B. Finanzbeamte nach eigenem Gusto handeln kann, zwingend ist es wohl nicht und auch sind nach meiner Erfahrung die Beamten im Fernsehen andere als in Wirklichkeit. Wäre es nicht passender, wenn z.B. bei Gründung einer GmbH zwingend vorgeschrieben sein müsste, einen Nachweis zu erbringen woher das Geld stammt? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auf diese Art u.U. Geld gewaschen werden könnte.
Ich bin nach wie vor der
Meinung, dass auf diese Art u.U. Geld gewaschen werden könnte.
Hallo,
irgendwo muss ja das ganze Schwarzgeld investiert werden. Ganz gängig früher auch die Investition nicht in GmbHs, weil zu transparent, sondern in Lebensversicherungen mit Einmaleinzahlung aller Beiträge. Schwupps steuerfreie Auszahlung noch mit Rendite nach 12 Jahren.
Grüße
EK