Defekt nach Autokauf

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Sep 2006

Person A hat sich ein Auto bei einer Privatperson gekauft. Laut dessen Auskunft hatte das Auto keinen Schaden. Als dann Person A das Auto bekommen hat bemerkte er dass das Auto einen schwerwiegenden Fahrzeugfehler (Achsschaden/ Fahrgestell verzogen/Motorschaden) hatte. Das Auto konnte nicht mehr gefahren werden. Ein Gutachter bestätigte dies.
Nun redete sich der Verkäufer im Gerichtsprozess heraus von dem Schaden nichts gewußt zu haben. Vor dem Käufer sagte er damals unter Zeugen das er das Auto ohne Mängel bekommen hätte und jetzt wieder verkauft. Im Gerichtsverfahren sagte er dass das Auto in Polen in der WErkstatt war.
Nun wurde im Gerichtsverfahren der Verkäufer frei von jeglicher Schuld gesprochen.

Woher bekommt dann der Käufer das REcht? Er sitzt auf einem Auto das defekt ist, es wurde zwar unter Einkaufswert wiederverkauft mit Angabe sämtlicher Mängel, doch der Käufer hat draufgezahlt, zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten.

Gibt es in solchen Fall dann eine Gerechtigkeit? Oder muss der Käufer solange klagen bis er Recht bekommt?

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 1 hilfreich
    Re: Defekt nach Autokauf

    Hi!
    Soweit ich weiss, basieren die meisten Privatverträge auf dem "gekauft wie gesehen-Prinzip"
    Heisst wenn Käufer x nicht sehen kann dass ein Achsschaden etc. vorliegt, sollte er beim Kauf lieber einen Sachverständigen hinzuziehen um solche Überraschungen auszuschließen, tut er das nicht ist es meines Wissens nach eigenes Risiko.
    (Dafür sind Autos von Privat meist deutlich günstiger als im Autohaus/Händler)

    Gruß
    George [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Defekt nach Autokauf

      Stimmt, diesen Rat habe ich Person A auch gegeben.

      Es ist einfach sinnvoll mit dem Wagen im Einverständnis mit dem Verkäufer zum Tüv zu fahren.

      WEr das nicht als Verkäufer will, der ist dann meiner Meinung nach nicht seriös und ich lasse dass mit dem Kauf.

  2. Antwort von nach 23 Minuten 1 hilfreich
    Re: Defekt nach Autokauf


    Hallo! Nun wurde im Gerichtsverfahren der Verkäufer frei von
    jeglicher Schuld gesprochen.
    Dann gelang es vermutlich nicht, dem Verkäufer Arglist nachzuweisen. Oder muss der Käufer solange klagen bis er Recht bekommt?
    Wenn es nicht gelingt, dem Verkäufer nachzuweisen, von den Mängeln gewußt zu haben, kann man mit der Klagerei nur weiteres Geld verlieren.

    I. a. ist es sinnvoll, vor dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs für ein paar Zehner sachkundigen Rat z. B. bei der Dekra oder beim ADAC einzuholen.

    Gruß
    Wolfgang

  3. Antwort von nach 38 Minuten 1 hilfreich
    Re: Defekt nach Autokauf

    Du hast es zwar nicht ausdrücklich geschrieben, aber ich nehme doch mal an, dass hier ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist. Dies wäre nun endlich mal ein Fall gewesen, in dem es wirklich um Gewährleistung gegangen wäre. Denn die ganzen Dinge, die man bei eBay nachlesen kann - der Verkäufer müsse die Sache ersetzen, wenn sie nach einem Jahr kaputt gehe und so weiter - sind völliger Quatsch.

    Wenn du nachweisen kannst, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Wagens vorlag und es KEINEN Gewährleistungsausschluss gegeben hat, dann bekommst du Recht.

    Wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist, weiß ich nicht, was an dem Urteil ungerecht sein soll. Wir haben Privatautonomie. Es steht dem Käufer frei, sich auf einen Gewährleistungsausschluss einzulassen oder es sein zu lassen. WENN er es tut, kann er doch nachher nicht schreien, er sei ungerecht behandelt worden! Es war doch seine freie Entscheidung!

    Sollte es einen Gewährleistungsausschluss gegeben haben und der Verkäufer hätte trotzdem von dem Mangel gewusst, dann wäre der Gewährleistungsausschluss insofern wegen Arglist unwirksam. Aber sorry, auch hier kann ich keine Gerechtigkeitslücke entdecken. Denn das Problem wäre dann vor Gericht ja nur noch die Beweisbarkeit gewesen, und was soll daran ungerecht sein, wenn der Anspruchsteller die Beweislast trägt? Was wäre denn am Gegenteil "gerechter"?

    Levay

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Defekt nach Autokauf

      Es wurde kein Gewährleistungsausschluß gemacht. DEr Fall wurde von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
      Trotzdem wurde der Angeklagte frei gesprochen. Weil er gesagt hat er hat von dem Mangel nichts gewußt.

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Defekt nach Autokauf

        Es wurde kein Gewährleistungsausschluß gemacht. DEr Fall wurde
        von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
        Trotzdem wurde der Angeklagte frei gesprochen. Weil er gesagt
        hat er hat von dem Mangel nichts gewußt.
        Nun mal eines nach dem anderen. Wenn der Verkäufer angeklagt wurde, war das ja ein Strafprozess. Und was findest du nun daran ungerecht, wenn jemand frei gesprochen wird, dem man die Tat nicht beweisen kann?

        Levay

        • Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Defekt nach Autokauf

          Also wenn dem Käufer Schaden entstanden ist durch den Kauf weil das Auto nicht funktionstüchtig war.

          Vielleicht war es nicht arglistig, doch verkauft hat er es doch und verschwiegen auch. Deswegen verstehe ich das nicht ganz.

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^5: Defekt nach Autokauf

            Du hast die Antwort doch selbst gegeben: Der Verkäufer hat behauptet, er habe von dem Schaden nicht gewusst! Wenn das nicht wahr sein sollte, hat er doch nichts falsch gemacht. Und wenn es nicht wahr sein sollte, wäre er nur dewegen nicht verurteilt worden, weil ihm das Gegenteil nicht zu beweisen war. In beiden Fällen sehe ich da keine Gerechtigkeitslücke.

            Levay

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