Defekt nach Autokauf
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Sep 2006
Person A hat sich ein Auto bei einer Privatperson gekauft. Laut dessen Auskunft hatte das Auto keinen Schaden. Als dann Person A das Auto bekommen hat bemerkte er dass das Auto einen schwerwiegenden Fahrzeugfehler (Achsschaden/ Fahrgestell verzogen/Motorschaden) hatte. Das Auto konnte nicht mehr gefahren werden. Ein Gutachter bestätigte dies.
Nun redete sich der Verkäufer im Gerichtsprozess heraus von dem Schaden nichts gewußt zu haben. Vor dem Käufer sagte er damals unter Zeugen das er das Auto ohne Mängel bekommen hätte und jetzt wieder verkauft. Im Gerichtsverfahren sagte er dass das Auto in Polen in der WErkstatt war.
Nun wurde im Gerichtsverfahren der Verkäufer frei von jeglicher Schuld gesprochen.
Woher bekommt dann der Käufer das REcht? Er sitzt auf einem Auto das defekt ist, es wurde zwar unter Einkaufswert wiederverkauft mit Angabe sämtlicher Mängel, doch der Käufer hat draufgezahlt, zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten.
Gibt es in solchen Fall dann eine Gerechtigkeit? Oder muss der Käufer solange klagen bis er Recht bekommt?
