RA: Verfahrensgebühr inkl. Honorar uns Auslagen?

Hallo Leute!

Enthält die Verfahrensgebühr einer RA-Rechnung (§13 VV RVG) auch Honorar und Auslagen oder kann er diese extra in Rechnung stellen?

In der Hoffnung auf Eure Tips!

Gruß
Hans

Nein! Auslagen werden separat berechnet. Honorare werden in der Regel nur für außergerichtliche Vertretung vereinbart und haben somit nichts mit der Verfahrensgebühr gemein!

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Hallo Tomek!

Danke für Deine schnelle Antwort.

Gut, Auslagen sind auch extra berechnet 20€ nach 7002 VV RVG.

Es geht um einen „Vorschuß für Honorar und Auslagen“ §§ 3,1,12,118 I BRAGO der bereits am Anfang der Vertretung bezahlt wurde.

Jetzt nach Abschluß kommt eine Rechnung über

  • Verfahrensgebühr § 13 Nr. 3100 VV RVG
  • Auslagen Telekom.+Porto Nr. 7002 VV RVG

In der Rechnung wird der bereits bezahlte Vorschuß nicht berücksichtigt.
Muß dieser nicht irgendwie verrechnet werden?

Und falls das Honrar tatsächlich extra wäre - wie wird das berechnet?

Gruß
Hans

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Um was für ein Verfahren handelt es sich denn eigentlich.
Grundsätzlich stehen dem Anwalt - ohne spezielle Vereinbarung - eine Geschäftsgebühr, eine Verfahrensgebühr und ggf. eine Terminsgebühr zu, wobei die Geschäftsgebühr zu 0,65 auf die Verfahrensgebühr verrechnet wird.

Wenn allerdings eine extra Honorarvereinbarung besteht, schließt diese gerade nicht den zu führenden Prozess ein, sondern bezieht sich ausschließlich auf die außergerichtliche Vertretung. In einem solchen Fall wäre diese neben der Verfahrensgebühr zu zahlen.

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Danke Tomek!

Es gab keine Vereinbarung über ein Honorar.
Nur - bei Vertretungsbeginn hat die Kanzlei um eine Anzahlung gebeten, welche sie eben als „Vorschuß für Honorar und Auslagen §§ 3,1,12,118 I BRAGO“ bezeichnet hat.
Wurde durch die entsprechende Zahlung etwa -über die Hintertür- eine extra Honorarvereinbarung getroffen?

Inzwischen weiß ich, daß noch eine weitere Rechnung über die außergerichtliche Vertretung kommen wird. Und mit dieser wird dann die Vorauszahlung verrechnet. Soweit - sogut.

Aber wenn Du jetzt sagst, daß bei einer Honorarvereinbarung (die dann quasi „untergejubelt“ wäre) keine 0,65-Anrechnung erfolgt… hmm, na mal sehen wenn die zweite Rechnung kommt.

Gruß
Hans

PS: Wundere Dich bitte nicht wenn ich auf Deine evt. Antwort nicht gleich reagiere, aber wir fahren morgen erstmal 1 Woche in den Urlaub.

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Warum eigentlich BRAGO! Ist das noch ein Altfall?
Wenn keine Vereinbarung, dann kein Honorar. Durch die Hintertür wird auch keine Honorarabrede getroffen. Diese muss schon deutlich gekennzeichnet sein und auch genau so vereinbart werden. Handelt es sich jedoch hier - wie ich vermute - um eine außergerichtliche und im Anschluss um eine gerichtliche Vertretung, dann wird die außergerichtliche Gebühr wie bereits geschrieben angerechnet.

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Hallo,

um deine Frage beantworten zu können, fehlen noch Infos:

Wann wurde die Kanzlei mit der Vertretung beauftragt?

Wurde zunächst der Auftrag für die außergerichtliche Vertretung erteilt und erst später Klageauftrag erteilt?

Wenn ja, wann wurde der Klageauftrag erteilt?

War die Kanzlei außergerichtlich tätig und anschließend dann auch im Prozessverfahren?

Wurde der selbe Anspruch, der außergerichtlich geltend gemacht wurde, auch eingeklagt? in gleicher Höhe?

Fand ein Gerichtstermin statt?

Endete das Verfaren mit Urteil oder Vergleich?

Wieviele Personen haben den Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragt?

Wenn du mir dann auch noch den Streitwert nennst, schicke ich dir Mal ne Musterrechnung - ohne GEWÄHR, wie es die Richtlinien dieses Brettes vorsehen.

S