Ein Familienvater, derzeit 71, hat noch kein Erbe schriftlich verfasst.
Mit seiner aktuellen Frau hat er drei Kinder. Aus der ersten Ehe, welche zw. 1960 und 1970 geschieden wurde, existieren weitere drei Kinder.
An Vermögen sind derzeit zwei Häuser sowie eine Einliegerwohnung sowie Finanzen in Form von Fonds,Aktien und Bankkonto vorhanden.
Das zweite Haus (im Ausland) wurde notariell auf die derzeitige Ehefrau umgeschrieben.
Als „Erbe“ somit also Vermögen, Haus und Wohnung.
Sofern kein Testament vorliegt, wer erbt was? Haben die 4 Personen aus der ersten Ehe genaus wie die 4 Personen aus der zweiten, aktuellen Ehe Anrecht auf das Erbe?
die Exehefrau hat ohne entsprechende testamentarische Erbeinsetzung keinen Erbanspruch. D.h. es verbleibt bei den gesetzlichen Erben bei den Kindern aus beiden Ehen und der aktuellen Ehefrau. Dabei sind die Kinder grundsätzlich gleichberechtigt, der Erbanteil der Ehefrau ergibt sich nach dem Güterstand. Vererbt wird alles nach Bruchteilen des Wertes. Es ist also egal was vorhanden ist. Lediglich im Rahmen der Auseinandersetzung wird man ggf. einzelne Vermögenswerte direkt dem ein oder anderen Erben u.U. gegen Ersatz eines Mehrwertes zuweisen.
Gruß vom Wiz
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Hab gelesen, dass es ein altes Erbrecht gibt, dass bei Ehen welche bis XX (k.a. welches Datum) geschlossen / geschieden wurden greift.
Kann es in diesem Falle auch greifen?
die Exehefrau hat ohne entsprechende testamentarische
Erbeinsetzung keinen Erbanspruch. D.h. es verbleibt bei den
gesetzlichen Erben bei den Kindern aus beiden Ehen und der
aktuellen Ehefrau. Dabei sind die Kinder grundsätzlich
gleichberechtigt, der Erbanteil der Ehefrau ergibt sich nach
dem Güterstand.
Wie darf man das verstehen? Der Erbteil wird also durch 7 Personen geteilt (sofern keiner das Erbe ablehnen würde).
Das Haus hat nen Wert von ca. 400.000 Euro sowie ein finanzielles Vermögen von ca. 150.000 Euro.
Gibt es eine gute Literatur, welche man dem Herrn empfehlen kann für das Testament bzw. über das Erben?
Grüße
Blue
Vererbt wird alles nach Bruchteilen des
Wertes. Es ist also egal was vorhanden ist. Lediglich im
Rahmen der Auseinandersetzung wird man ggf. einzelne
Vermögenswerte direkt dem ein oder anderen Erben u.U. gegen
Ersatz eines Mehrwertes zuweisen.
Gruß vom Wiz
Hallo
Ein Familienvater, derzeit 71, hat noch kein Erbe schriftlich
verfasst.
Mit seiner aktuellen Frau hat er drei Kinder. Aus der ersten
Ehe, welche zw. 1960 und 1970 geschieden wurde, existieren
weitere drei Kinder.
An Vermögen sind derzeit zwei Häuser sowie eine
Einliegerwohnung sowie Finanzen in Form von Fonds,Aktien und
Bankkonto vorhanden.
Das zweite Haus (im Ausland) wurde notariell auf die
derzeitige Ehefrau umgeschrieben.
Als „Erbe“ somit also Vermögen, Haus und Wohnung.
Sofern kein Testament vorliegt, wer erbt was? Haben die 4
Personen aus der ersten Ehe genaus wie die 4 Personen aus der
zweiten, aktuellen Ehe Anrecht auf das Erbe?
Hab gelesen, dass es ein altes Erbrecht gibt, dass bei Ehen
welche bis XX (k.a. welches Datum) geschlossen / geschieden
wurden greift.
Das habe ich noch nie gehört! Jemand anderes hier?
Wie darf man das verstehen? Der Erbteil wird also durch 7
Personen geteilt (sofern keiner das Erbe ablehnen würde).
Ja, aber nicht zu gleichen Teilen.
Vorausgesetzt, es besteht der (übliche) gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bekommt die (aktuelle) Ehefrau 1/4 als pauschalen Zugewinnausgleich und 1/4 als gesetzlichen Erbteil, also insgesamt 1/2 des Vermögens. Das verbleibende Erbe wird auf die Kinder zu gleichen Bruchteilen verteilt. Hier bekäme also jedes 1/6 des Restes, bzw. 1/12 von allem.
Gibt es eine gute Literatur, welche man dem Herrn empfehlen
kann für das Testament bzw. über das Erben?
Im Internet ist, glaube ich, folgende Seite empfehlenswert:
Vererbt wird alles nach Bruchteilen des
Wertes. Es ist also egal was vorhanden ist. Lediglich im
Rahmen der Auseinandersetzung wird man ggf. einzelne
Vermögenswerte direkt dem ein oder anderen Erben u.U. gegen
Ersatz eines Mehrwertes zuweisen.
Hab gelesen, dass es ein altes Erbrecht gibt, dass bei Ehen
welche bis XX (k.a. welches Datum) geschlossen / geschieden
wurden greift.
Das habe ich noch nie gehört! Jemand anderes hier?
Mh es hir halt in dem Falle, dass die Scheidung der ersten Frau nach dem alten Scheidungsrecht geschehen ist und daher auch ein altes Erbgesetz gelten soll, wonach bei Scheidungen bis 1970 wars glaub ich noch die Ex erben kann bzw. Anspruch hat.
Wie darf man das verstehen? Der Erbteil wird also durch 7
Personen geteilt (sofern keiner das Erbe ablehnen würde).
Ja, aber nicht zu gleichen Teilen.
Vorausgesetzt, es besteht der (übliche) gesetzliche Güterstand
der Zugewinngemeinschaft,
Ich geh davon aus
bekommt die (aktuelle) Ehefrau 1/4 :als pauschalen Zugewinnausgleich :und 1/4 als gesetzlichen Erbteil, also insgesamt 1/2 des Vermögens. as verbleibende Erbe wird auf die Kinder zu gleichen Bruchteilen :verteilt. Hier bekäme also jedes 1/6 des Restes, bzw. 1/12 von allem.
Ah ok
Gibt es eine gute Literatur, welche man dem Herrn empfehlen
kann für das Testament bzw. über das Erben?
Im Internet ist, glaube ich, folgende Seite empfehlenswert:
Mh meinte eher ne Art Buch „Tips und Tricks fürs Testament“ oder ne Lektüre fürs Erbrecht.
Vererbt wird alles nach Bruchteilen des
Wertes. Es ist also egal was vorhanden ist. Lediglich im
Rahmen der Auseinandersetzung wird man ggf. einzelne
Vermögenswerte direkt dem ein oder anderen Erben u.U. gegen
Ersatz eines Mehrwertes zuweisen.
So sehe ich es auch.
Hoffen ma, dass es nie soweit kommen wird
Der älterer Herr, die Ex,die aktuelle sowie alle 6 Kinder sind noch am Leben, jedoch beschäftigt es die aktuelle Ehefrau sowie die Kinder wie es aussieht nach dem Tode. Und daher vorab die Fragen *g
Mh es hir halt in dem Falle, dass die Scheidung der ersten
Frau nach dem alten Scheidungsrecht geschehen ist und daher
auch ein altes Erbgesetz gelten soll, wonach bei Scheidungen
bis 1970 wars glaub ich noch die Ex erben kann bzw. Anspruch
hat.
Wie gesagt, nicht das ich wüsste.
Mein eigener Vater war in erster Ehe nach altem Scheidungsrecht sogar schuldig geschieden. Bei seinem Tod hat die Ex nichts bekommen. Sie bekommt nur weiterhin einen Teil der Rente als Witwenrente.
Gibt es eine gute Literatur, welche man dem Herrn empfehlen
kann für das Testament bzw. über das Erben?
Im Internet ist, glaube ich, folgende Seite empfehlenswert:
Mh meinte eher ne Art Buch „Tips und Tricks fürs Testament“
oder ne Lektüre fürs Erbrecht.
Also, da würde ich doch mal in einen Buchladen gehen und mich beraten lassen. Die Frage ist ja auch, wie fachchinesisch und ausführlich das Buch sein soll. Da sollte man dann wirklich selber mal reingucken.
Wir bieten zwar im eigenen Hause (www.arag.de) entsprechende Ratgeber und Broschüren an. Ich habe aber selber das Gefühl, dass die etwas hochgestochen und für den Nichtjuristen teils schwer verständlich sind.
An Vermögen sind derzeit zwei Häuser sowie eine
Einliegerwohnung sowie Finanzen in Form von Fonds,Aktien und
Bankkonto vorhanden.
Gehört ihm das Vermögen allein oder zusammen mit seiner jetzigen Ehefrau.
Wenn ihm Haus, Wohnung etc. zusammen gehören, bleibt nach seinem Tod natürlich die Hälfte bei der Ehefrau, weil ihr diese Hälfte ja bisher schon gehörte. Die andere Hälfte, also die die dem Toten gehörte, erbt zu 1/2 die Ehefrau. die restliche Hälfte (also dann 1/4 des gesamten Hauses) teilen sich alle leiblichen (und sogar evtl.adoptierte Kinder) zu gleichen Teilen.
Das zweite Haus (im Ausland) wurde notariell auf die
derzeitige Ehefrau umgeschrieben.
Wann?
Sollte beim Tod des Erblassers diese Schenkung weniger als 10 Jahre her sein, fällt sie ebenfalls in die Erbmasse. Verteilung s. o.
Dies immer nur, falls tatsächlich kein Testament, Erbvertrag oder möglicherweise Ehevertrag vorliegt.
Ansonsten würde ich mich bei der sehr schwierigen Materie an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden und dort ein Testament machen (aufsetzen) lassen. Dies ist zwar teurer, als sich vom Notar beraten zu lassen, dafür aber sicher mit mehr Zeiteinsatz seitens des Fachmannes verbunden.
Es gibt auch Bundesländer, da sind Rechtsanwälte manchmal auch Notare
wo liegt die Auslandsimmobilie und hat der Sachverhalt noch andere Auslandsbezüge (z.B. Teile des Mobiliarvermögens ? Lettztes Domizil oder Staatsangehörigkeit des Erblassers ?).
Es kommt ggf. bereits jetzt wegen der Auslandsimmobilie eine Nachlassspaltung in Betracht, deren Ergebnis sein könnte, dass bezüglich der Rechtsnachfolge in diese nicht einmal deutsches Erbrecht anwendbar sein könnte.
Allein schon deswegen in diesem Fall auf jedem Fall Finger weg vom selber machen, das geht hier in definitv in die Hose.
wo liegt die Auslandsimmobilie und hat der Sachverhalt noch
andere Auslandsbezüge (z.B. Teile des Mobiliarvermögens ?
Lettztes Domizil oder Staatsangehörigkeit des Erblassers ?).
Die Immobilie befindet sich im Südwesten Frankreichs und ist als zweitwohnsitz angemeldet.
Alle Fam.-Mitglieder haben die dt. Staatsbürgerschaft.
Es ist eine vorsorgliche Frage. Alle Fam.-Mitglieder leben derzeit noch, jedoch hat das Fam.-Oberhaupt noch kein bekanntes deutsches Testament verfasst.
Das Haus im Ausland wurde 2004 auf die derzeitige Ehefrau über einen Notar samt dem Grundstück umgeschrieben.
Über das Haus sowie Vermögen im Ausland liegt ein Testament vor, in dem die aktuelle Ehefrau alles erhält.
Die drei Kinder aus der aktuellen Ehe machen sich Gedanken, wie es nach dem Tod des Vaters u.a. wegen der Mutter / aktuellen Frau weitergeht. Sofern es um das Elternhaus in D geht, so sind sich die Kinder aus der ersten Ehe einig, dass kein Anspruch erhoben werden würde, so dass die Mutter / Ehefrau das Haus bekommen würde.
Die Familie macht sich Gedanken über die erste Ehe des Vaters - direkt auf die Ansprüche der ersten Ehefrau samt deren Kinder. Die Familie aus der ersten Ehe hat weder mit dem Vater noch den Kindern aus der zweiten Ehe Kontakt.
Gesundheitlich sind alle Fam.-Mitglieder noch fit, einzig der Vater hatte mal vor Jahren Herz-Kreislaufprobleme…
Hoffen wir also, dass es nie zu einem Rechtsstreit kommen wird…
Die Immobilie befindet sich im Südwesten Frankreichs und ist
als zweitwohnsitz angemeldet.
Damit kommt dann bezüglich der gesetzlichen Erbfolge in die in Frankreich belegenen Immobilie wirklich französisches Recht zur Anwendung (Art. 3 Abs. 3 EGBGB, Art. 3. Code Civil).
Über das Haus sowie Vermögen im Ausland liegt ein Testament
vor, in dem die aktuelle Ehefrau alles erhält.
Hier ist zu beachten, dass in Frankreich die Testierfähigkeit sogar noch stärker durch echte Noterbenrechte der Abkömmlinge - vorliegend aus beiden Ehen - beschränkt wird, als durch das deutsche Pflichtteilsrecht. Vereinfacht gesagt, kann der Erblasser, dann wenn es sechs Kinder gibt, nur über 1/4 desjenigen Gesamtnachlasswertes, auf den französisches Recht Anwendung findet, überhaupt durch Schenkung unter Lebenden -(das Überschreiben auf die akutelle Ehefrau)-bzw. durch ein Testament wirksam frei verfügen (Art. 913 Code Civil).
Der Erblasser sollte sich hier dringend durch einen französichen Anwalt beraten lassen.