ist es rechtmäßig, dass die GEZ, sobald ein Befreiungszeitraum abgelaufen ist, einfach Gebühren erhebt? Schließlich gibt es keinerlei Anhalt für sie, dass eine Person nach dieser Zeit immernoch sein Rundfunkgerät besitzt…
Müsste in diesem Fall nachgewiesen werden, dass diese nicht mehr vorhanden wären?
Es geht unter anderem auch darum, ob diese nach Ablauf der Befreiung dazu verpflichtet sind, den Verbraucher darüber zu informieren, dass ab jenem Datum eine Gebühr von xxx€ erhoben wird!? Oder ist es aber so, dass man sich darüber selbst informieren muss, bzw. dies einfach vorausgesetzt werden kann.
Es geht unter anderem auch darum, ob diese nach Ablauf der
Befreiung dazu verpflichtet sind, den Verbraucher darüber zu
informieren, dass ab jenem Datum eine Gebühr von xxx€ erhoben
wird!? Oder ist es aber so, dass man sich darüber selbst
informieren muss, bzw. dies einfach vorausgesetzt werden kann.
es ist meiner Meinung nach nicht anders zu verstehen, dass man als angemeldete Person mit einer zeitlich beschränkten Gebührenbefreiung nach Ablauf der zeitlichen Beschränkung eben nicht mehr befreit von der Zahlung ist.
Weiters ist es offensichtlich, dass man als angemeldete Person, die sich abmelden möchte, sich abmelden muss.
Es geht unter anderem auch darum, ob diese nach Ablauf der
Befreiung dazu verpflichtet sind, den Verbraucher darüber zu
informieren, dass ab jenem Datum eine Gebühr von xxx€ erhoben
wird!?
Das Datum müsste dir bekannt sein, da die Befreiung nur für einen
bestimmten Zeitraum läuft. Ist dieser Zeitraum um, musst du diese
Spanne eben verlängern oder zahlen.
An der Tatsache, dass du ein Gerät zum Empfang bereit hältst, ändern
dieser Zeitpunkt ja nichts. Sonst bräuchtest du schließlich keine
Befreiung. Und wenn es um deinen Geldbeutel geht, solltest du dich auch
darum kümmern.