Reiserecht

Hallo,

wer kann bei dieser Angelegenheit Auskunft geben:

Person A buchte bei 5vorFlug einen Flug von STR nach SUF. Hinflug 21.09 und Rückflug 28.09.

2 Tage vor Abflug bekam Person A einen Anruf von 5vor Flug der Flug wäre überbucht und Person A könne nicht mit. Alternative 30.09 nach FRA oder am 1.10 nach STR, Person A hätte diese Wahl.
Person A wählte 1.10 STR.

Frage: Durch den Mehraufenthalt sind erstens Kosten entstanden und zweitens es gibt das neue Gesetz für Flugpassagiere. Hat Person A die Möglichkeit einen Schadenserstatz gelten zu machen? Wie sind hierbei die Fristen? An wen muss ich Person A wenden, an 5 vor Flug, an die Fluggesellschaft oder an das Reisebüro?

Vielen Dank.

Lara

hallo sonnenschein,

zum thema ansprüche geltend machen, schicke eine reklamation sofort nach deiner ankunft also 2-3 tage später dann hast du keine probleme.

rechtlich gesehen musst du die reklamation spätestens einen monat nach ablauf des vertraglichen rückreisedatums einreichen.
als ansprechpartner gilt dein reiseveranstallter also in diesem fall 5vf

gruß
Phillip

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Hallo Philipp,

danke für die Antwort. Wie schaut so eine Reklamation aus, habe noch nie eine geschrieben? Müssen dort evtl Schadensumme genannt werden oder reicht die Verweisung auf die EU Verordnung?

Danke.

Lara

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ich würde einfach erst mal nur kurz den sachverhalt schildern und auf eine antwort von dennen bzw der airline warten.
EU Verornung brauchst du nicht zitieren die kennen die Selber. Schadensummen geben die Selbst an, wenn du mit dem was die anbieten nicht zufrieden bist kannst du immer noch einen anwalt einschalten.

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