Hallo,
ein Gläubiger hat Zwangsvollstreckung eines Bagatellbetrags beantragt. Der Schuldner hat die Zahlung einige Tage danach geleistet, aber vor Eintreffen de Gerichtsvollziehers bei ihm, er wusste bei Zahlung also nicht, dass so etwas auf ihn zukommt.
Wer ist nun für die Vollstreckungskosten zuständig? Muss der Schuldner die nachlöhnen, ober bleiben die Kosten auf dem Gläubiger hängen?
Grüße
Carsten
Hallo,
Hi
Die Kosten darf der Schuldner ebenfalls mittragen.
In dem Beispiel hat der Schulder sicherlich nicht nur eine Rechnung bzw. Mahnung mit der Information weitere Schritte erhalten.
Grüße
Blue
Wer ist nun für die Vollstreckungskosten zuständig? Muss der
Schuldner die nachlöhnen, ober bleiben die Kosten auf dem
Gläubiger hängen?
Grüße
Carsten
Hallo Carsten!
ein Gläubiger hat Zwangsvollstreckung eines Bagatellbetrags
beantragt. Der Schuldner hat die Zahlung einige Tage danach
geleistet, aber vor Eintreffen de Gerichtsvollziehers bei ihm,
er wusste bei Zahlung also nicht, dass so etwas auf ihn
zukommt.
Zuvor erhielt der Schuldner einen Mahnbescheid, rührte sich nicht und so kam einige Wochen später der Vollstreckungsbescheid. Die 14-tägige Einspruchsfrist ließ der Schuldner verstreichen. Damit ist die Forderung nebst Zinsen und Vollstreckungskosten vollstreckbar.
Gruß
Wolfgang