stellt Euch mal vor, jemand will kaufen ein Haus, schaut es sich vorher an und fordert ein Gutachten an. Stellt Euch vor,das Gutachten kommt und es steht drinn, dass das haus ans öffentliche Netz hinsichtlich Strom und Wasser angeschlossen ist. Stellt Euch vor, Ihr sitzt beim Notar und fragt nochmal nach, ob das Haus auch erschlossen ist wegen Strom und Wasser etc… Antwort : ja na klar.
Gut, stellt Euch nun vor, Ihr kauft das Haus und wollt mit der Sanierung anfangen und müsst jetzt feststellen, dass nichts erschlossen ist. Keine Stromleitung auf dem Grundstück, kein Wasser nichts…
Könnte man in diesem rein fiktiven Fall nicht die entstandenen und nicht eingeplanten Kosten an den Verkäufer weiterreichen ???
nun kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendwer
ein Haus kauft, ohne dieses Haus zu besichtigen.
Bei einer Besichtigung müsste doch auffallen, dass keine Lampen und
keine Wasserhähne vorhanden sind. Bestimmt würden in diesem fiktiven
Haus auch WC und Dusche fehlen.
Normalerweise werden die Anschlüsse an die Strom- oder
Wasserversorgung im notariellen Kaufvertrag nicht erwähnt.
Wenn also der fiktive Käufer das Haus bei Nacht und Nebel und mit
verbundenen Augen erworben hätte, ist das sein ganz privates Pech.
dieses fiktive Haus sei baujahr 1920 und in einem äusserst maroden Zustand. Diese fiktive Haus gehöre einer Wohnungsbaugesellschaft.
Nehme man mal an, dass dieses Haus natürlich besichtigt wurde. Da Zustand jedoch unbewohnbar wäre, wurde eben nach dem Vorhandensein eines solchen Anschlusses gefragt- das heisst, ob über das Grundstück bis hin zum Haus Leitungen liegen würden oder ob eben neue Anschlüsse getätigt werden müssten. Nehmen wir mal an, dass, weil das Haus eben seit 15 Jahren nicht bewohnt wurde und Vandalismus seine Spuren hinterlassen hat, drinnen auch nichts sichtbar war zu den Leitungen und Anschlüssen. Daher eben auch das Gutachten, welches aussagt, dass das Haus hinsichtlich Wasser und Strom erschlossen sei und die Leitungen bis zum Haus gehen. Lediglich drinnen müsste neu angeschlossen werden. Leider würde sich in diesem fiktiven Fall herausstellen,d ass besagtes Haus über keinen eigenen Anschluss verfügt sondern immer übers Nachbarhaus mitversorgt wurde. Daher nun mal diese fiktive Frage von oben
hallo, (darf ich auch antworten? ich bin aber selten lieb.)
wie würde in diesem fiktiven fall das haus denn angeboten worden sein?
wie würde denn die expertise lauten? und wäre das gutachten von einem vereidigten gutachter gemacht worden?
im wahren leben ist es ja so, daß wenn ich eine sache kaufe, die nicht die zugesicherten eigenschaften hat, ein mangel vorliegt. meines wissen, kann man dann nachbesserung verlangen oder ggf sogar vom kauf zurücktreten.
… drinnen auch nichts sichtbar war zu den Leitungen und
Anschlüssen. Daher eben auch das Gutachten, welches aussagt,
dass das Haus hinsichtlich Wasser und Strom erschlossen sei
und die Leitungen bis zum Haus gehen. Lediglich drinnen müsste
neu angeschlossen werden. Leider würde sich in diesem fiktiven
Fall herausstellen,d ass besagtes Haus über keinen eigenen
Anschluss verfügt sondern immer übers Nachbarhaus mitversorgt
wurde.
Hallo,
was ist denn nun da? Versorgungsleitungen oder keine? Wenn Versorgungsleitungen da sind, ist es auch erschlossen, egal ob über das Nachbargrundstück oder sonstwas, oder nicht? Ich denke, es kommt auf den genauen Wortlaut von Gutachten, Verträgen usw. an. Zunächst sehe ich hier ein Kommunikationsproblem …
Ich würde da über die c.i.c. gehen. Ich sehe nicht, dass diese ausgeschlosen ist, „nur“ weil auch ein Vertrag geschlossen wurde. Und tatbestandlich habe ich auch keine Bedenken dagegen, dass die Lügen eine Pflichtverletzung darstellen.
Schaden: dass, was der Käufer weniger bezahlt haben würde, wären die Erschließungskosten im Kaufvertrag berücksichtigt worden.
Ich würde da über die c.i.c. gehen. Ich sehe nicht, dass diese
ausgeschlosen ist, „nur“ weil auch ein Vertrag geschlossen
wurde. Und tatbestandlich habe ich auch keine Bedenken
dagegen, dass die Lügen eine Pflichtverletzung darstellen.
Hi Levay,
materiell klar, aber prozessual wird das wohl mangels Beweisen nichts werden. Zu Beweis haben wir eine Notarurkunde, ein Gutachten und Parteiaussagen. Tja, meinst du wirklich c.i.c. gegen Verkäufer geht durch, wenn in Notarurkunde nicht einmal ein Ansatz zu den Anschlüssen steht? M.E. ne. Also sollt man sich an die beweisbaren Ansprüche heften und das wird zu 99% der Gutachterfehler sein.
Ich würde da über die c.i.c. gehen. Ich sehe nicht, dass diese
ausgeschlosen ist, „nur“ weil auch ein Vertrag geschlossen
wurde. Und tatbestandlich habe ich auch keine Bedenken
dagegen, dass die Lügen eine Pflichtverletzung darstellen.
wundere mich gerade, da Du sonst immer so genau mit dem Sachverhalt umgehst. Denn im Ausgangsposting steht nichts davon, dass der Verkäufer diese Angaben gemacht hätte. Wie dann eine cic?
Gruß
Dea
c.i.c.
auch wenn die fragestellerin sowieso einen anwalt aufsuchen wird: man sollte nicht vergessen, daß sie keine juristin ist und sich wahrscheinlich fragt „was zum henker ist c.i.c.??“ http://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo
„Stellt Euch vor, Ihr sitzt beim Notar und fragt nochmal nach, ob das Haus auch erschlossen ist wegen Strom und Wasser etc… Antwort : ja na klar.“
Wer sonst soll das beim Notar gesagt haben? Mir ist klar, dass der Verkäufer nicht persönlich beim Notar gesessen haben muss. Das ist aber doch die absolute Regel, nehme ich an.
Ich finde nicht, dass man einen Anspruch ausschließen sollte, weil man nicht weiß, ob er beweisbar ist, weil man den Sachverhalt nicht im Detail kennt. Vielleicht ist er beweisbar?
Ich denke vor allem an den Notar:
„Stellt Euch vor, Ihr sitzt beim Notar und fragt nochmal nach, ob das Haus auch erschlossen ist wegen Strom und Wasser etc… Antwort : ja na klar.“
„Stellt Euch vor, Ihr sitzt beim Notar und fragt nochmal nach,
ob das Haus auch erschlossen ist wegen Strom und Wasser etc…
Antwort : ja na klar.“
Wer sonst soll das beim Notar gesagt haben? Mir ist klar, dass
der Verkäufer nicht persönlich beim Notar gesessen haben muss.
Das ist aber doch die absolute Regel, nehme ich an.
Nein, nicht wirklich. Ich mach ständig Grundstückstransaktionen und in den allermeisten Fällen ist der Verkäufer persönlich nicht da. Solche Fragen werden dann tatsächlich vom Notar beantwortet, der sich auf das Gutachten beruft.
Aber ich gebe Dir Recht, dass man hier den SV auch so verstehen könnte, dass der Verkäufer dort anwesende war und die Antwort selbst gegeben hat.
Also, die Hälfte wieder zurück…
Gruß
Dea
Ok, aber jetzt mal angenommen, der Verkäufer ist nicht persönlich anwesend. Dann muss er doch zumindest einen Bevollmächtigten geschickt haben. Irgendwer hat die Frage ja beantwortet… Und wäre das dem Verkäufer nicht zurechenbar?
Ich beschäftige mich derzeit wohl zuviel mit Doping im Sport aus strafrechtlicher Sicht, als dass ich mir das jetzt genau überlegen wollte
Ich finde nicht, dass man einen Anspruch ausschließen sollte,
weil man nicht weiß, ob er beweisbar ist, weil man den
Sachverhalt nicht im Detail kennt. Vielleicht ist er
beweisbar?
Ich denke vor allem an den Notar:
„Stellt Euch vor, Ihr sitzt beim Notar und fragt nochmal nach,
ob das Haus auch erschlossen ist wegen Strom und Wasser etc…
Antwort : ja na klar.“
Hi Levay,
anwaltlich taktisch geht man aber gegen den vor, gegen den man den
Anspruch am leichtesten beweisen kann und wo der Anspruch tendenziell
durchsetzbar ist. Das ist eine reine Kostenfrage. Warum soll der RA 2
Parteien verklagen und Mehrkosten verursachen, wenn eine Klage
ausreicht weil Erfolgsaussicht besteht. Nebenbei versteh ich immer
noch nicht, wie du eine Beweismöglichkeit siehst. Klar ist
Parteivernehmung ein Beweismittel, aber sinnvoll? Was wird wohl die
andere Partei sagen? „Nee, das wurde nicht gesagt“.
Aber genaueres wird hoffentlich der real existierende RA dem
Fragesteller beantworten.
Ok, aber jetzt mal angenommen, der Verkäufer ist nicht
persönlich anwesend. Dann muss er doch zumindest einen
Bevollmächtigten geschickt haben. Irgendwer hat die Frage ja
beantwortet… Und wäre das dem Verkäufer nicht zurechenbar?
Das wäre natürlich richtig, deswegen chrieb ich, dass in vielen Fällen der Notar selbst basierend auf dem Gutachten diese Angaben macht.
Gruß
Dea
Frage dazu
Guten Tag,
hier taucht für mich eine Frage auf.
Bisher war ich immer der Meinung, bei einem Immobilienvertrag (nur über
Notar) müssen Verkäufer und Käufer persönlich anwesend sein.
Dieses scheint demnach nicht unbedingt notwendig zu sein? Ist das so?
Ein Eigentümer kann also beispielsweise vor Umzug ins Ausland den
Verkauf seiner Immobilie per Vollmacht an jemanden (Makler, Freund,
auch Notar?) übertragen?
Ein Eigentümer kann also beispielsweise vor Umzug ins Ausland
den
Verkauf seiner Immobilie per Vollmacht an jemanden (Makler,
Freund,
auch Notar?) übertragen?
Hi,
ja klar. Die Vollmachtsurkunde muss dann nach herschender Meinung aber auch notariell beurkundet sein. Der Notar kann allerdings nicht Bevollmächtigter sein (§ 6 I Beurkundungsgesetz).