Straftat im Ausland

Hallo,

ein Bürger der BRD begeht in Italien einen Mord. Die Person wird noch in Italien festgenommen. Welches Recht (deutsches oder italienisches) kommt für diese Person zur Anwendung? In welchem Land findet der Strafprozess, in welchem der Strafvollzug statt?
Sollte besagte Person erst in Deutschland verhaftet werden, ändert das an der Situation der Rechtsanwendung etwas? Muss Deutschland dann die Person an Italien ausliefern?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

es gilt Italienisches Recht, er hat ja die Straftat auch dort begangen. In Italy wird dann auch der Prozess und die anschliesende Strafvollstreckung durchgeführt. Die Italiener würden sowieso einen Europäischen Haftbefehl erwirken. Eine auswirkung auf das Verfahren hätte eine Verhaftung in einen anderen Land nicht. Deutschland liefert eigentlich seine eigenen Bürger nicht an andere Länder aus. Aber in der EU gibt es da glaube ich ein so genanntes Rechtshilfeabkommen. Da denke ich eher das der jenige an Italien ausgeliefert werden würde.

Schöne Grüße

Gerhard

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Aber in der EU gibt
es da glaube ich ein so genanntes Rechtshilfeabkommen. Da
denke ich eher das der jenige an Italien ausgeliefert werden
würde.

Das nennt sich ‚Europäisches Haftbefehlsgesetz‘ und ist seit Anfang August in D in Kraft. Danach dürfen deutsche Staatsbürger bei Straftaten mit erheblichem Bezug zum ersuchenden Mitgliedsstaat (der bei einem Mord in Italien wohl gegeben ist) an Länder der EU ausgeliefert werden.

Gruss
Schorsch