Hallo,
benötigt eine Private Internet-Domain ein Impressum? Oder reichteine Kontaktseite, unter der man sich mit dem Inhaber in Verbindung setzen kann?
gruß Andreas
Hallo,
benötigt eine Private Internet-Domain ein Impressum? Oder reichteine Kontaktseite, unter der man sich mit dem Inhaber in Verbindung setzen kann?
gruß Andreas
Hallo,
benötigt eine Private Internet-Domain ein Impressum?
ja.
Gruß,
Malte
Hallo,
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Gruss
Q
Hallo,
benötigt eine Private Internet-Domain ein Impressum?
ja.
Ist das neu? Bisher bestand diese Pflicht doch nur dann, wenn eine geschäftliche Tätigkeit (und sei es nur eine Werbeeinblendung) damit verbunden war, oder?
Worasu ergibt sich der neue Sachverhalt, neue Bestimmung oder neue Rechtsprechung?
Gruß
loderunner
Worasu ergibt sich der neue Sachverhalt, neue Bestimmung oder
neue Rechtsprechung?
Aus dem ein Posting höher geposteten Link:
„Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen „geschäftsmäig“ und „gewerbsmäßig“. Der Begriff „gewerbsmäßig“ trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff „geschäftsmäßig“ aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).“
LG
Stuffi
Ist das neu? Bisher bestand diese Pflicht doch nur dann, wenn
eine geschäftliche Tätigkeit (und sei es nur eine
Werbeeinblendung) damit verbunden war, oder?
Solange die Inhalte sich auf Bilder von Tante Ernas Hund, Felix’ Geburtstagsfeier und meine bescheidenen literarischen Versuche beschränken, gibt es nach wie vor keine Impressumspflicht.
Aber die Grenzen sind eng, eine Überschreitung schnell passiert. Im Zweifel ist es daher sehr ratsam, einen Verantwortlichen für die Seite zu benennen.
Gruss
Schorsch
Hallo,
Danke für Deine Antwort.
Der Begriff „geschäftsmäßig“ aber
bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben
werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige
Tätigkeiten)."
Ist eine Homepage eines 8-Mann-Knobel-‚Vereins‘, auf der man nur die Bilder von der letzten Knobeltour und ein paar Witze findet, denn ‚ernsthaft‘?
Ab wann würde man denn von ‚nicht vorübergehend‘ sprechen?
Nicht, dass es da einen Bezug auf ein konkretes Problem gäbe, es interessiert mich nur.
Gruß
loderunner
Hallo,
Danke für Deine Antwort.
Solange die Inhalte sich auf Bilder von Tante Ernas Hund,
Felix’ Geburtstagsfeier und meine bescheidenen literarischen
Versuche beschränken, gibt es nach wie vor keine
Impressumspflicht.
Das war auch mein Kenntnisstand, deshalb meine Nachfrage.
Aber die Grenzen sind eng, eine Überschreitung schnell
passiert. Im Zweifel ist es daher sehr ratsam, einen
Verantwortlichen für die Seite zu benennen.
Dem stimme ich völlig zu.
Gruß
loderunner