Hallo,
ich weiss keinen besseren Betreff. Es geht um folgendes:
X ist Kunde bei einem Mobilfunkanbieter. Hat einen Vertrag mit
Laufzeit bereits im Jahr 2002 abgeschlossen und diesen im Jahr 2004
vorzeitig verlängert. Im Jahr 2004 wird mittels einer Rechnung im
Anhang der Rechnung erläuter, dass man eine „Gebühr von 20,- Euro“ zu
zahlen habe, wenn man nach Vertragsende die Sim-Karte nicht
einsendet.
Da bei der Vertragsverlängerung noch kein Ende des Vertrages in Sicht
war, war man bezüglich diesem Passus auch nicht sehr aufmerksam. Es
kam wie es kommen musste, im Jahr 2005 kündigte X den Vertrag und
bekam Mitte 2005 eine Bestätigung, dass diese zum 31.08.2006 erfolgen
würde. So telefonierte X noch sein letztes Jahr.
Per 31.08. erhielt er eine Abrechnung mit letzten Gebühren. X dachte
alles sei nun erledigt. Da alles erledigt schien, dachte X auch nicht
daran eine Adressänderung per 01.09. dem ehem. Vertragspartner
mitzuteilen.
Vielmehr stellte X am 02.10. auf seinem Konto fest, dass 20,- Euro
abgebucht wurden.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, es handele sich um die Gebühr, die
ihm im „April 2004“ mitgeteilt wurde, da X seine Sim-Karte nicht
eingeschickt hat.
Frage: was haltet ihr davon? Könnte man die Klausel auf der Rechnung
04/2004 als überraschende AGB i.S.d. § 307 BGB darstellen? Könnte man
eine Pflichtverletzung im Schuldverhältnis seitens des
Telekomanbieters konstruhieren, da er es vorsätzlich unterlassen hat
bei Kündigung und bei Beendigung nochmals auf die Einsendepflicht zu
verweisen? Irgendwie fühlt sich X leider verarscht. Es ist alles
nicht recht koscher. Kann X vorgehalten werden, dass er nach
Endabrechnung nicht alle Schreiben seit Vertragsbeginn 2002 (immerhin
48 Rechnungen und 4 andere Schreiben) nicht nach versteckten und
vergessenen Klauseln durchgesehen hat?
Danke für eure rechtlichen Meinungen,
der showbee