Gebühr für Handybetreiber?

Hallo,

ich weiss keinen besseren Betreff. Es geht um folgendes:

X ist Kunde bei einem Mobilfunkanbieter. Hat einen Vertrag mit
Laufzeit bereits im Jahr 2002 abgeschlossen und diesen im Jahr 2004
vorzeitig verlängert. Im Jahr 2004 wird mittels einer Rechnung im
Anhang der Rechnung erläuter, dass man eine „Gebühr von 20,- Euro“ zu
zahlen habe, wenn man nach Vertragsende die Sim-Karte nicht
einsendet.

Da bei der Vertragsverlängerung noch kein Ende des Vertrages in Sicht
war, war man bezüglich diesem Passus auch nicht sehr aufmerksam. Es
kam wie es kommen musste, im Jahr 2005 kündigte X den Vertrag und
bekam Mitte 2005 eine Bestätigung, dass diese zum 31.08.2006 erfolgen
würde. So telefonierte X noch sein letztes Jahr.

Per 31.08. erhielt er eine Abrechnung mit letzten Gebühren. X dachte
alles sei nun erledigt. Da alles erledigt schien, dachte X auch nicht
daran eine Adressänderung per 01.09. dem ehem. Vertragspartner
mitzuteilen.

Vielmehr stellte X am 02.10. auf seinem Konto fest, dass 20,- Euro
abgebucht wurden.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, es handele sich um die Gebühr, die
ihm im „April 2004“ mitgeteilt wurde, da X seine Sim-Karte nicht
eingeschickt hat.

Frage: was haltet ihr davon? Könnte man die Klausel auf der Rechnung
04/2004 als überraschende AGB i.S.d. § 307 BGB darstellen? Könnte man
eine Pflichtverletzung im Schuldverhältnis seitens des
Telekomanbieters konstruhieren, da er es vorsätzlich unterlassen hat
bei Kündigung und bei Beendigung nochmals auf die Einsendepflicht zu
verweisen? Irgendwie fühlt sich X leider verarscht. Es ist alles
nicht recht koscher. Kann X vorgehalten werden, dass er nach
Endabrechnung nicht alle Schreiben seit Vertragsbeginn 2002 (immerhin
48 Rechnungen und 4 andere Schreiben) nicht nach versteckten und
vergessenen Klauseln durchgesehen hat?

Danke für eure rechtlichen Meinungen,

der showbee

Hallo,

nicht recht koscher. Kann X vorgehalten werden, dass er nach
Endabrechnung nicht alle Schreiben seit Vertragsbeginn 2002
(immerhin
48 Rechnungen und 4 andere Schreiben) nicht nach versteckten
und
vergessenen Klauseln durchgesehen hat?

mit der gleichen Begründung könnte man sich weigern, nach der Kündigung eines Mietvertrages die vertraglich vereinbarte Renovierung dder Wohnung zu unterlassen. Es kann schließlich niemandem zugemutet werden, einen Mietvertrag u.U. über Jahrzehnte aufzuheben…

Gruß,
Christian

mit der gleichen Begründung könnte man sich weigern, nach der
Kündigung eines Mietvertrages die vertraglich vereinbarte
Renovierung dder Wohnung zu unterlassen. Es kann schließlich
niemandem zugemutet werden, einen Mietvertrag u.U. über
Jahrzehnte aufzuheben…

Hi Exc,

naja, dein Vergleich in Ehren, aber ist es nicht etwas anderes, ob eine „Klausel“ die einfach mit einer Rechnung „daherkommt“? Ich seh das schon etwas anderes. Klauseln im Vertrag als solchem würde ich vergleichen mit deinem Bsp.

Um es auf dein Mietbsp. umzumünzen: Nach 2 Jahren Miete in der Wohnung wirft der Vermieter ohne Vorwarnung einen Brief in den Briefkasten auf dem er mitteilt: „Bei Kündigung ist ein zusätzlicher Briefkastenschlüssel zu erstellen und abzugeben, ansonsten werden 100,- Euro fällig.“ und dann nach weiteren 2 Jahren und erfolgter Kündigung wird nicht nochmals darauf hingewiesen…

Schon etwas komisch. Das Problem ist ja, dass hier der Provider offensichtlich und absichtlich bei Vertragsende keine Mitteilung machte um die Gebühr zu kassieren. Welches Interesse hat denn der Provider an einer alten Sim die abgeschalten ist? Keines! Es geht hier nur darum den Kündigenden ex-Kunden zu Neppen. Wenn die Klausel bspw. auf der Kündigungsbestätigung gewesen wäre, würde ich ja noch mitgehen, aber hier war sie eben nicht, sonder auf einer normalen Rechnung wie man sie 4 Jahre lang monatlich bekam.

Hmmmm…

der showbee

Hallo,

naja, dein Vergleich in Ehren, aber ist es nicht etwas
anderes, ob eine „Klausel“ die einfach mit einer Rechnung
„daherkommt“?

naja, ich weiß ja, daß es immer mehr in Mode kommt, sich im Nachhinein über Vertragsbedingungen zu ärgern, die man vorher nicht gelesen hat. Das ändert aber nichts daran, daß Vertragsbedingungen Gültigkeit haben, auch wenn sie Tage, Wochen oder gar Jahre im voraus festgelegt und anerkannt wurden.

Daß eine Rechnung in finanzieller Hinsicht relevante Daten enthalten kann, ist ja nun auch nicht neu und dafür, daß weder Gebrauchsanleitungen noch Rechnungen und son Zeug ungerne gelesen werden, kann der Vertragspartner nichts.

Mitteilung machte um die Gebühr zu kassieren. Welches
Interesse hat denn der Provider an einer alten Sim die
abgeschalten ist? Keines!

Die Frage, ob Du darin einen Sinn siehst, ist eigentlich eher irrelevant.

Aber noch mal zurück zur Sache: Normalerweise kann ein Vertragspartner nicht einseitig irgendwelche Bedingungen ändern. Ich war davon ausgegangen, daß die 20 Euro bereits zu Vertragsschluß vereinbart wurden (hatte ich bei der ersten Lektüre falsch gelesen).

Einerseits stellt sich nun die Frage, ob denn im Jahre 2002 nicht bereits die Rede von einer Zahlung von 20 Euro war. Andererseits ist es denkbar, daß die SIM-Karte weiterhin Eigentum des Netzbetreibers bzw. Vertragspartners war und dies dem Kunden auch hätte bekannt sein müssen.

Beides dürfte sich heute nicht mehr klären lassen.

So oder so ist es für die Gültigkeit einer Vertragsbedingung ohne Belang, wann sie vereinbart wurde und ob sie per singendem Telegramm oder schriftlich übermittelt wurde.

mitgehen, aber hier war sie eben nicht, sonder auf einer
normalen Rechnung wie man sie 4 Jahre lang monatlich bekam.

Was ja doch dafür spricht, daß das dem Kunden einerseits hätte auffallen können und andererseits der Anbieter die Klausel nicht unbedingt versteckt hat.

Gruß,
Christian

Hallo,

naja, also die Klausel kam unter der Rechnung. Typisches Kleingedrucktes. Okay, den Mist liest man sich bei Verträgen durch, aber auf Rechnungen? Dann auch noch eine Zustimmung durch Schweigen zu fingieren… sehr unseriös. Genaues muss ich mir auf der Rechnung auch erstmal ansehen…

Bezeichnend ist, dass es sich um den Provider handelt („SprechLeitung“), der bereits 2001 vom BGH bestätigt bekam, dass eine „Deaktivierungsgebühr“ in AGB gegen § 307 BGB verstößt. Nun hat sich der Provider also gedacht, wir müssen unsere Kalkulation retten und nehmen keine Deaktivierungsgebühr mehr, sondern kassieren Gebühr für nicht zurücksenden der SimKarte. Die Rücksendepflicht wird wohl mit Umwelt- und Datenschutzgründen begründet. Gerade datenschutzrechtlich habe ich meine Probleme eine Sim zu versenden, da keine Löschfunktion in keinem Handy wirklich löscht.

Gruß,

showbee

Hi Exc,

… es stand tatsächlich auf einer Rechnung drauf. Begründung: die Sim-Karte geht nicht in Eigentum des Nutzers über, sondern ist nur mietweise überlassen. Man könnte sich nun streiten, ob nicht bereits bei Vertragsschluss der Kunde von einer Übereignung an sich ausgehen konnte und er die Karte zumindest gutgläubig erworben hat. Hiernach wäre die spätere (2 Jahre) Klausel hinfällig. Aber es wäre glaub ich müßig gegen solche Schurken-Unternehmen vorzugehen.

Also, Hände weg von „Sprech-Linie“

der showbee