Generelles Urteil

Hallo,

gerichtliche Urteile wirken sich doch immer nur auf die beteiligten Parteien aus. Wenn jetzt aber ein Verwaltungsgericht grundsätzlich entscheidet, dass die Gemeinde befugt ist privatrechtliche Verträge mit Grundstücksbesitzer im Bereich der Raumordnung („Einheimischenmodell“ in Bayern)abzuschließen, dann hat dieses Urteil nicht eine individuelle Auswirkung auf irgend welche Parteien, sondern wirkt generell. Wäre das ein Beispiel eines Grundsatzurteils? Damit kann von einer individuellen Wirkung eines Urteils wohl nicht immer gesprochen werden?

Besten Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

das ist ein grundsätzlicher Irrtum, der jedoch bedingt ist durch die Formulierung eines Urteils und die Art der Rechtsfindung eines Gerichts.

Natürlich wirkt ein Urteil in Deutschland lediglich zwischen den Parteien, insofern gibt es keine „generellen Urteile“. Auch der BGH fällt solche nicht.

Allerdings beruht jedes Urteil, welches ein Gericht für die beteiligten Parteien ausspricht, darauf, wie das Gericht eine bestimmte Norm sieht, also meint, dass sie so und so anzuwenden ist und das und das bedeutet.

Da Gesetze aber grundsätzlich abstrakt sind, sagt das Gericht hiermit, dass seines Erachtens (letzeres wird natürlich so nicht geschrieben) eine Norm (grundsätzlich) dieses bedeutet und daher auch auf den konkreten Fall genau so anzuwenden ist. Solange das Gericht seine Rechtsauffassung nicht ändert, wird es diese Norm auch so auf jeden anderen Fall anwenden. Daher würde es natürlich auch nie schreiben: In dem Fall A ist das Recht so auszulegen und in einem Fall anders. Denn es wird seine Rechtsauffassung immer als grundsätzlich ansehen.

Wenn ein Gericht also allgemein formuliert schreibt, dass die Gemeinde berechtigt ist, so zu handeln, dann spiegelt es seine generelle Rechtsauffassung des Rechts wieder und diese muss es daher auch in allgemeiner und grundsätzlicher Art formulieren. Der folgende Schritt ist dann die Anwendung dieser allgemeinen Ansicht auf den konkreten Fall.

Gruß
Dea

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Hallo,

Wenn ein Gericht also allgemein formuliert schreibt, dass die

Gemeinde berechtigt ist, so zu handeln, dann spiegelt es seine
generelle Rechtsauffassung des Rechts wieder und diese muss es
daher auch in allgemeiner und grundsätzlicher Art formulieren.
Der folgende Schritt ist dann die Anwendung dieser allgemeinen
Ansicht auf den konkreten Fall.

Gruß
Dea

Hallo Dea,

d.h. wenn die Gemeinde dann die Verträge konkret bei den verschiedenen Parteien anwendet, dann kann jede bzw. muss jede einzelne Partei getrennt! vor das Verwaltungsgericht ziehen, wenn sie sich in ihren Rechten beschnitten fühlt. Ist das so korrekt?

Danke

Martin Unterholzner

Hallo,

Wenn ein Gericht also allgemein formuliert schreibt, dass die

Gemeinde berechtigt ist, so zu handeln, dann spiegelt es seine
generelle Rechtsauffassung des Rechts wieder und diese muss es
daher auch in allgemeiner und grundsätzlicher Art formulieren.
Der folgende Schritt ist dann die Anwendung dieser allgemeinen
Ansicht auf den konkreten Fall.

Gruß
Dea

Hallo Dea,

d.h. wenn die Gemeinde dann die Verträge konkret bei den
verschiedenen Parteien anwendet, dann kann jede bzw. muss jede
einzelne Partei getrennt! vor das Verwaltungsgericht ziehen,
wenn sie sich in ihren Rechten beschnitten fühlt. Ist das so
korrekt?

Das ist richtig.
Allerdings sieht die Praxis anders aus, da die Gemeinde ja nun weiß, wie das Gerichtsverfahren ausgeht und daher ggf. ein solches vermeiden wird.
Gruß
Dea