Winterdienst

Hallo,
folgende Frage:

Darf eine Kommune (Gemeinde) beschließen, die Gehwege im Ort flächendeckend durch einen von ihr bestimmten Dienstleister im Winter von Schnee beräumen/ streuen zu lassen - und den Bürgern (Hauseigentümern) per Gebühr die Kosten dafür aufzuerlegen?

Oder ist es jedem Hauseigentümer freigestellt, diese Winterdienste vor seinem Haus selbst zu organisieren - natürlich eine zuverlässige Durchführung in Eigenregie vorausgesetzt?

Die Frage bezieht sich nicht auf die Straßenberäumung, sondern nur auf die Gehwege.

Danke
Hebre

Hallo Hebre,

weiß nicht, ob die Gemeinde das darf - eventuell über Gemeindeordnung (müsste sich rausfinden lassen) - aber ich halte es eigentlich für einen Vorteil für alle Beteiligten, da mehr „Kunden“ so eine Art Biliggrabatt bringen.

Das sage ich aus Sicht eines Einzelnen, der so einen Rabatt nicht genießen kann und gerne würde.

Gruß!

Horst

Hallo,
das mit dem Mengen-Rabatt ist sicher richtig, aber es könnte ja z.B. Leute geben, die diese Aufgaben vor dem eignen und selbstbewohnten Haus einfach selbst (und somit kostenfrei) erledigen wollen!
Hebre

Hallo Hebre,
Die Antwort auf Deine Frage findest Du im Straßen- und Wegegesetz. Das ist Landesrecht. Und da Du diese Information in Deiner Vika nicht preisgibst, mußt Du Dir selber einen Link suchen.
Bei uns ist das so : die Straßenreinigung und -unterhaltung ist Aufgabe der Gemeinde. Dazu gehört der gesamte Verkehrsraum, also auch die Gehwege etc. Per Satzung kann eine Gemeinde diese Aufgabe, auch einzelner Wege, an die Anlieger abgeben. Oder sie kann die Anlieger „zu den Kosten heranziehen“. Bei uns dürfte die Gemeinde den Winterdienst also für alle organisieren und die Kosten umlegen. Wenn es eine Satzung dazu gibt.
Grüße
Heike

Oh, danke schön!
Da werde ich heut abend dann mal suchen, wie das im Land Brandenburg ist.
Hebre