Ich versuchs kurz zu machen.
Produkt:unbegrenzte Flatrate 2000kbit, wahlweise 6000 (kostenpflichtig)
Angenommen Person A hatte den Computer in Reparatur und erfragt hinterher seine Benutzerdaten für den Internetzugang bei der Supporthotline.(Die zugeschickten Daten sind nicht mehr lesbar)
Der Support teilt jedoch einen falschen Benutzernamen mit, was zur Folge hat, dass A jedesmal wenn er auf die 2000 klickt trotzdem mit 6000 online geht(was wie gesagt extra kostet), ohne die übliche Nachfrage ob dies denn gewünscht ist.
Wessen Schuld ist das jetzt,bzw. wer hatt die zusätzlichen Kosten zu tragen?
Da A auf das Geld angewiesen ist, würde er es gerne zurückbuchen lassen, bis alles geklärt ist.Geht das?
Der ursprüngliche Vertrag beinhaltete eine 1500er Flatrate, welche ohne Rücksprache auf 2000 geändert wurde, jedoch ohne zusätzliche Kosten.
Darf der Anbieter das so einfach?Ich meine dem Nutzer entsteht dadurch ja kein Schaden.
Hoffe es wurde nichts wichtiges vergessen.
Hey,
Ob der Anbieter es darf Ihrem 1500 auf 2000 Leitung umzustellen, ich denke da haben Sie eh keinen Nachteil und soweit mir bekannt steht meist in den AGB´s „Falls die Leistung A nicht erbracht werden kann, stellen wir diese um wobei Sie dann die gleich wertige bzw. bessere Leistung zum selben Preis bekommen“ müssen Sie mal in den AGBS nachsehen.
Dann wenn Sie es nachweisen können das dies der Fehler des Anbiters ist, brauchen Sie nicht dafür zu zahlen wenn es nicht für Sie ersichtlich (erkennbar) war, obwohl auch wenn Sie es wussten weiss ich nicht ob man das zu Ihrer last legen kann. Aber wenn Sie nichts davon wussten und es nachweisbar ist das es der Fehler der anderen Seite ist , bräuchten Sie nichts mehr zu zahlen.
Geld zurück buchen, ich bin mir da unsicher ob es nun sinnvoll ist, aber wenn Sie es nachweisen können das Sie hierfür (mehr erbrachte Leistung) keine Schuld tragen dann würde ich es Rückbuchen lassen. Wobei Sie vielleicht erstaml auf weitere Antworten warten sollten.
Das meiste hier habe ich aus meinem Rechtsempfinden geschrieben, die genaue gesetzeslage kenn ich hier für auch nicht.
Gruss.
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