Hallo zusammen!
Mal angenommen, es stünde ein Inkassounternehmen bei jemandem vor der Tür und forderte auf, für mehrfaches Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln die entsprechenden Gebühren zu bezahlen.
Es würde sich herausstellen, dass sich jemand eines (fremden) Namens und der dazugehörigen Adresse bedient, aber ein falsches Geburtsdatum angegeben hat. Und mit diesem Namen ein Protokoll über Schwarzfahren unterschrieben hat.
Müssten sich die Verkehrsbetriebe nicht einen Ausweis zeigen lassen, bevor sie irgendwen mit einem nicht überprüften Namen unterschreiben ließen?
Wer würde jetzt eine Anzeige machen?
Die geschädigten Betriebe (die in meinen Augen geschlampt haben bei der Feststellung der Personalien), oder die Person, auf/mit deren Namen Unwesen getrieben wird.
Ich sag schonmal danke,
Angelika