Jahreskarte bei der Bahn - Jobverlust

Hallo,

wenn man eine Jahreskarte für die Deutsche Bundesbahn kauft so muss man die meines Wissens nach im Voraus bezahlen.

Wenn der Käufer der Jahreskarte beispielsweise nach einigen Monaten
nachdem er die Jahreskarte gekauft hat seine Arbeit verliert, für die er die Karte gekauft hat, in wieweit hat er einen Anspruch darauf, sein Geld (teilweise?)zurückzubekommen?

Beste Grüße

Hallo ITrader,

in wieweit hat er einen
Anspruch darauf, sein Geld (teilweise?)zurückzubekommen?

Gar nicht, was interessiert die Bahn der Grund für die Bahnfahrten bzw. der Job der betreffenden Person?

Viele Grüße,
Daniel

Hallo,

manchmal hilft ein Blick auf die Website der Bahn:

Unter Vielfahrer und Pendler wird alles wissenswerte beschrieben und dann kann man ja auch noch die „freundlichen“ Mitarbeiter der Bahn fragen…

Gruß,

Elke

zitat Bahnseite:

„JahresCard im Abo – persönlich - jetzt mit kostenloser BC 25
Die persönliche JahresCard im Abo gibt es für die Produktklassen ICE, IC/EC und für alle Nahverkehrszüge der DB.
Die Fahrkarte gilt ein ganzes Jahr auf der gewählten Strecke für beliebig viele Hin- und Rückfahrten.
Nur für Inhaber der persönlichen JahresCard - Kostenlose BahnCard 25 inklusive!
An Samstagen wird die JahresCard im Abo zur Gruppenfahrkarte: Sie können bis 4 Personen auf der eingetragenen Strecke mitnehmen.
Für die persönliche JahresCard benötigen Sie ein Passfoto. Die Fahrkarte kann nur von Ihnen persönlich verwendet werden.
Bei Verlust wird problemlos (gegen eine Gebühr) eine Ersatzkarte ausgestellt.
Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
Zahlen nach Wunsch - entweder 1 x beim Sofortkauf – oder per Abbuchung bequem in 12 monatlichen Raten.“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das kommt drauf an. Für das „Luxusmodell“ BC100 gibts keine monatlichen Stückelungen. Bei Streckenzeitkarten - die übrigens nicht zwingend im Voraus zahlbar sind, die Rabattierung hängt von der Zahlungsweise ab - wird bei vorzeitiger Kündigung die Preisdifferenz zu den (etwas geringer rabattierten) Monatskarten für die gleiche Strecke berechnet.

Wieder anders schaut es dort aus, wo ein Verbundtarif (fast überall im Nahverkehr) im Spiel ist. Dort richten sich die Modalitäten nach dem einzelnen Verbung. Das Prinzip „Umrechnung angebrochener Jahreskarte in Monatskarten“ ist aber so gut wie überall gegeben.

Schöne Grüße

MM

hi

Wenn der Käufer der Jahreskarte beispielsweise nach einigen
Monaten nachdem er die Jahreskarte gekauft hat seine Arbeit verliert,
für die er die Karte gekauft hat, in wieweit hat er einen
Anspruch darauf, sein Geld (teilweise?)zurückzubekommen?

Er bekommt dsa Geld für die Restmonate zurück - angesetzt wird da der Preis der Monatskarten - kannst du auf der Homepage der Bahn http://www.bahn.de nachlesen

Gruß H.

Hi.

wenn man eine Jahreskarte für die Deutsche Bundesbahn kauft

wenn man die Jahrescard der Deutschen Bahn AG meint kann man diese vorzeitig kündigen. Für die „verbrauchten“ Monate wird dann der Monatsticketpreis verrechnet.
Das kann kann man, wen erstaunt das(?) auf deren Homepage nachlesen:
http://www.bahn.de/-S:stuck_out_tongue:tVORN:effF29NNaq5SL9NNNSEM/re…
„Eine vorzeitige Kündigung ist natürlich möglich.
In diesem Falle wird für die Verrechnung der Preis der Monatskarte zugrunde gelegt.“

Grüße,
J~

Hallo,

ich muss zugeben, die Details auf der Bahn Website nicht auf Anhieb gefunden zu haben.

Ich anke Euch allen für die Antworten!

Grüße Lars

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Daniel,
diese Website heißt: www.wer-weiss-was.de
und nicht www.wer-vermutet-was.de

Gruss
q

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Hallo Quaser,

hast ja recht, allerdings hätte ich eher die Frage richtig lesen sollen, ich habe nach der Bahncard gekuckt (https://www.bahncard-service.de/bahncard/show_agbs?b…), statt nach einer richtigen Jahreskarte.

Daniel