Nehmen wir mal an, eine Firma macht Pleite, hatte in der Vergangenheit nur Messgeräte geliefert.
Kurz vor dem Konkurs wird noch einmal ein Gerät repariert, dann kommt der Konkurs. Die Firma kann keine Gewähr mehr auf die Reparatur geben, was aber üblich wäre. Der Konkursverwalter verweigert ebenso die Gewähr, weil er es selbst nicht kann und die Leute längst entlassen sind.
Frage: Fällt eine solche Dienstleistung überhaupt unter die Konkursmasse? Ist die Leistung also einklagbar?
vorab: Konkurse gibt es seit 1999 nicht mehr, seitdem nennt man das Ganze Insolvenz
Frage: Fällt eine solche Dienstleistung überhaupt unter die
Konkursmasse? Ist die Leistung also einklagbar?
Wenn ein Betrieb geschlossen ist, kann der Betroffene im Falle einer erneuten Reparatur meines Erachtens die Reparaturkosten zur Insolvenztabelle anmelden. Natürlich erst, wenn eine erneute Reparatur tatsächlich stattfinden musste, und wenn diese Reperatur ein Gewährleistungsfall gewesen wäre. Er würde dann möglicherweise eine Quotenzahlung darauf erhalten.